Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 329

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 22. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


22.45.06

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Freuen Sie sich schon darauf, wenn Sie dann nächstes Jahr wieder nette kleine Hundewelpen irgendwo in Zoohandlungen sitzen sehen werden? – Erinnern Sie sich noch daran, dass dieses Hohe Haus das mit dem Bundestierschutzgesetz verboten hat, dass auch die Bundesregierung in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof argumentiert hat, warum das ganz eindeu­tig nicht tiergerecht, daher tierschutzwidrig und zu verbieten ist? Im Übrigen hat die Re­publik das Verfahren locker gewonnen.

Und jetzt gibt es die große Koalition, das gilt alles nicht mehr, und Sie gehen her und sagen: Her mit den Welpen! Die sollen wieder in den Zoohandlungen gehalten werden! Das ist ja so eine tolle Umgebung, da lernt ein Welpe das, was er im Leben dann braucht, lernt alles kennen, was man so braucht, und entwickelt unter Garantie keine Verhaltensstörungen!

So ernst nehmen Sie Ihre eigenen Gesetze, und das mag als Beispiel dafür dienen, was mein erster Vorwurf an Sie ist: Sie sind jetzt dabei, das Bundestierschutzgesetz auszuhöhlen, jenes Gesetz, das damals als eine Errungenschaft gegolten hat. Das könnte ich an einer ganzen Reihe von Beispielen dokumentieren. Ich konzentriere mich auf vielleicht nur zwei Dinge, wo man sagen kann: Sie machen ganze Sache dabei, Tierschutz abzubauen.

Nehmen wir das Beispiel der Qualzuchten. Sie haben einen Qualzuchtparagraphen jetzt neu ins Gesetz hineingeschrieben, der sich ganz eindeutig nur auf jenen Bereich von Tierarten reduziert, die so im Haustierbereich angesiedelt sind und womit Sie im Wesentlichen alle Nutztierrassen und damit den landwirtschaftlichen Bereich unge­schoren davonkommen lassen – und das Ganze noch mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2018! Das ist selbst für den Tierschutz und für die Landwirtschaft eine der großzü­gigeren Regelungen.

Oder – und an diesem nächsten Beispiel wird die „Sinnhaftigkeit“ der Gesetzgebung ganz besonders deutlich –: Es gibt gesetzlich festgeschriebene, in Verordnungen gere­gelte Mindeststandards für die Haltung unterschiedlichster Tierarten. Und jetzt, bitte, schreiben Sie in diese Gesetzesreform hinein: Aber der Tierschutzrat – Sie erinnern sich, jenes Gremium, das im Frühjahr an die Kandare des Gesundheitsministeriums und damit der ÖVP gelegt wurde – hat jederzeit die Freiheit, die Unter- oder Über­schreitung dieser Standards um zehn Prozent zu tolerieren.

Ich frage Sie: Wozu machen wir dann gesetzliche Standards, wenn Sie dann einem selbst eingesetzten Gremium sagen, dass es entscheidet, ob das Gesetz eingehalten wird oder nicht? – Wenn es in irgendeinem Bereich tatsächliche Probleme gibt, dann nennen wir doch die Dinge beim Namen und ändern wir die Verordnung oder das Ge­setz! Aber es darf doch keine Blanko-Vollmachten an von Ihnen selbst ernannte Gre­mien geben, gesetzliche Bestimmungen aufzulösen! (Beifall bei den Grünen.)

Ich könnte eine ganze Reihe weiterer Verschlechterungen anführen. Ich nenne nur Stichwörter wie: War da nicht einmal etwas mit den Singvögeln? – Langer Rechtsstreit durch Aussitzen der angeblichen Brauchtumsvertreter; geregelter Tierschutz im Minis­terium zieht sich zurück.

 


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