Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 330

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War da nicht einmal etwas mit eindeutigen Verordnungen zum Chippen und zu Daten­banken? Gab es da nicht einmal einen klaren Auftrag, dass Stallsysteme nur noch zer­tifiziert als tiergerecht auf den Markt kommen sollen? – Alles nicht abgearbeitet, alles nicht erledigt. Und stattdessen kommen Sie jetzt mit halben Sachen als Neuerung. Beim Stallzertifizieren sagen Sie: Okay, die Behörde soll es nicht mehr machen; wie es geht, wissen wir auch nicht; jetzt richten wir eben eine Fachstelle ein! – Die Fachstelle wird den Vorteil haben, dass sie dann wieder vom Ministerium einschlägig wird besetzt werden können und sich der Kontrolle entzieht.

Oder: Kaninchenhaltung. Sie gehen her und sagen: Kaninchen, aber nur die, die zur Fleischgewinnung gehalten werden, dürfen in Zukunft, ab 2012, nicht mehr in Käfigen gehalten werden. Und wenn man genau hinschaut: Für alle neueren Anlagen gilt eine Übergangsfrist bis 2020! – Schön haben Sie das gemacht: Pelzgewinnung und die Rassezuchten, Ihre Klientel, sind sowieso ausgenommen, da dürfen die Kaninchen weiter im Käfig sitzenbleiben.

Kupierverbote bei Hunden, das Halten von kupierten Hunden hatten wir sogar in der Begutachtungsvorlage. Das haben Sie wieder herausgestrichen – da war vermutlich auch irgendeine Klientel von Ihnen damit nicht zufrieden.

Das heißt, was wir hier haben, ist eine Aushöhlung des Tierschutzes, und zwar nicht wie üblich alleine auf Betreiben der ÖVP, sondern diesmal unter massiver Beteiligung oder auf Betreiben der SPÖ! Der eindeutige Sündenfall der SPÖ in Sachen Tierschutz ist damit erwiesen.

Vermutlich werden uns dann gleich die Regierungsvertreter und die Ministerin wieder erzählen, wie toll das alles aber ist und wie sehr wir nicht Vorreiter sind – also: Mär­chenstunde.

Sie können ja dann auch nächstes Jahr, wenn Sie mit den Kindern zu Weihnachten in der Tierhandlung vor den Welpen stehen, ihnen ein Märchen erzählen und sagen: Es war einmal ein Land, das hatte ein brauchbares Tierschutzgesetz, doch dann kam die große Koalition! (Beifall bei den Grünen.)

22.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


22.50.40

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Vorweg darf ich feststellen, dass wir durchaus ein Tier­schutzgesetz haben, das sich im Wesentlichen bewährt hat. Es gibt allerdings einige Punkte, die zu ändern sind, wo Anpassungen notwendig sind. Und ich darf mich bei Ih­nen, Frau Bundesministerin Andrea Kdolsky, bedanken, dass Sie die Initiative ergriffen haben, dass wir die Novellierung dieses Gesetzes so machen können.

Gleich zu Beginn die Frage an meine Vorrednerin: Wollen Sie wirklich, Frau Wein­zinger, dass vor allem kleine Bauern, die sich einen teuren Umbau nicht leisten kön­nen, zum Zusperren gezwungen werden? Um nichts anderes geht es nämlich, wenn wir von Toleranzgrenzen reden. Es ist eben so – wenn ich Ihnen dieses Beispiel brin­gen darf –, dass eine Kuh nicht eine alte Schachtel ist, die man irgendwo hinstellt, son­dern ein Lebewesen, das auch sein Gewicht verändert. Und wenn ein Bauer in einer Reihe 20 Kühe stehen hat, die 600 bis 690 Kilogramm wiegen, dann sind 120 Zenti­meter Standbreite erforderlich. Und wenn eine Kuh schwerer als 700 Kilogramm wird, wenn eine Kuh oder zwei Kühe 705 oder 710 Kilo wiegen, dann braucht er plötzlich 125 Zentimeter Standbreite. Ist es wirklich sinnvoll, dass man jetzt deswegen einen Stallumbau macht? – Nein! (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: ... eine vernünftige Verord-


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