Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 331

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nung zu machen?) Ich sage, wenn in der Checkliste sonst alles in Ordnung ist und das Tierschutzgesetz in den anderen Punkten eingehalten wird, sollen wir das nicht ma­chen. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie wollen Tierschutz vom Schreibtisch aus, Sie wollen Tierschutz mit Lineal, Bleistift und Zentimeterstab. – Wir, die ÖVP, wollen praktikablen Tierschutz, wir wollen geleb­ten Tierschutz. Und das können wir, glaube ich, mit diesem Gesetz auch entsprechend so handhaben.

Es gibt wesentliche Punkte, die sich ändern. Sie haben einen Punkt angesprochen, die Qualzüchtungen. Diese werden in diesem Gesetz genau definiert, und damit wird Klar­heit geschaffen, welche Züchtungen gesetzlich verboten sind. – Es ist ein Verbot des Verkaufes von Tieren an öffentlich zugänglichen Plätzen mit Ausnahme genehmigter Veranstaltungen festgelegt. Damit wird unterbunden, dass Hundewelpen im Koffer­raum aus dem Ausland kommen und hier verkauft werden. – Es ist die Kennzeichnung von Hunden mittels Microchips entsprechend geregelt. – Es ist das Verbot der Käfig­haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung ab 1. Jänner 2012 geregelt, und nur die­jenigen, die im Vertrauen auf das neue Gesetz ab 2005 investiert haben, Haltungsein­richtungen installiert haben, haben längere Übergangsfristen.

Ich darf feststellen, dass bei allen Maßnahmen, die jetzt gesetzt worden sind, das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Die Rahmenbedingungen müssen aber auch für den Menschen umsetzbar sein, und diese Toleranzgrenzen, die ich vorhin angesprochen habe, können Härten vermeiden, sodass betroffene Betriebe nicht zu teuren Umbau­maßnahmen gezwungen sind, wenn das Wohlbefinden der Tiere – und das ist wesent­lich! – nicht beeinträchtigt ist und alle sonstigen Anforderungen des modernen österrei­chischen Tierschutzgesetzes auch erfüllt werden.

Damit ist, glaube ich, auch gewährleistet, dass Österreich auch in der Zukunft Spitzen­reiter in Sachen Tierschutz in Europa sein kann. (Beifall bei der ÖVP.)

22.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.54.18

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Mi­nisterin! Hohes Haus! Werte Kollegen! Das Tierschutzgesetz ist immer ein Spagat zwi­schen Tierschutz auf der einen Seite und den Interessen von Landwirtschaft, Kleintier­zucht, professioneller Tierzucht, Zoos, Tierparks auf der anderen Seite. Man wird nie alle zufriedenstellen können. In Summe ist aber, glaube ich, dieses Tierschutzgesetz ein gutes und geht doch so weit, dass viele Interessen ausgeglichen werden können.

Ich möchte nur ein Beispiel bringen, wo es auch gehakt hat: Ich denke da an das Hal­tungsverbot für Legehennen in großen Käfigen. Dieses hat dazu geführt, dass wir heu­te in Österreich eine Unterversorgung mit Eiern haben. Das heißt, wir müssen 40 Pro­zent der Eier aus dem Osten importieren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dafür exportieren wir Freilandeier!) Welche Eier sind das? – Das sind sicher nicht Eier von glücklichen Hüh­nern, das sind sicher auch Eier von Hennen, die in Käfigen gehalten werden. Das heißt, hier beißt sich ein bisschen die Katze in den Schwanz, und es wird etwas schwierig, das alles unter einen Hut zu bringen.

Natürlich könnten wir auch über die Wellensittiche und über die Kanarienvögel diskutie­ren und über die Frage, ob das artgerecht ist, wie diese gehalten werden. Man kann auch darüber diskutieren, ob die Orang-Utans im Tierpark Schönbrunn gut gehalten sind. Ob das, was dort passiert, der Artgerechtigkeit entspricht, ist eine andere Frage.

 


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