Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 332

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In Summe ist es ein guter Entwurf, und es ist, glaube ich, auch gut so, dass wir ge­meinsam da etwas eingebracht haben.

Es gibt aber auch Kritikpunkte – die sind gegeben, und die muss man ansprechen –: § 10 zum Beispiel, betreffend den Transport von Tieren. Wir müssen erleben, dass zwar eine große Reglementierungswut in Österreich dazu geführt hat, dass österreichi­sche Tierhalter und österreichische Bauern mit sehr strengen Auflagen belastet werden und dass es zu Schwierigkeiten kommt. So müssen ab 1. Jänner 2008 bei allen Tier­transporten über 65 Kilometer ein Befähigungsnachweis und eine Zulassung als Tier­transportunternehmer mitgeführt werden. Das ist schwierig, das ist für die Bauern eine Benachteiligung und sicher keine große Hilfe. – Faktum ist aber, dass die großen Transporte quer durch Österreich und die internationalen Transporte davon nicht be­troffen sind. Da werden Schlachttiere von Polen nach Spanien gekarrt, werden irgend­wo aufgeteilt, kommen zurück nach Mitteleuropa. Ob da alle Regeln eingehalten wer­den, ist eine andere Frage. Da kümmert sich niemand um das Leid der Tiere. – Frau Kollegin Weinzinger, seien Sie ein bisschen weniger aufgeregt, bleiben Sie bei den Fakten! Das ist eben so.

Ein wichtiger Punkt, der bei allen Diskussionen völlig ausgeklammert wurde, sei hier aufs Tapet gebracht. Wenn Sie sich den § 32 anschauen, der auf die Schlachtung oder Tötung von Tieren eingeht, so können Sie da drinnen wortwörtlich lesen:

Die Tötung eines Tieres darf „nur so erfolgen, dass jedes ungerechtfertigte Zufügen von Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwerer Angst vermieden wird.“

„Das Schlachten ... ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten.“

Wenn wir aber dann Ausnahmen dazu finden, wie Ausnahmen für religiöse Gemein­schaften – „(rituelle Schlachtung)“ –, dann ist nicht mehr davon die Rede, dass Tiere unnötig Schmerzen leiden und dass Schäden und schwere Angst vermieden werden müssen. Da müssen wir eben feststellen, dass da katastrophale Zustände passieren, und das ist auch in Österreich leider Gottes an der Tagesordnung.

Wenn wir aus weiteren Punkten herauslesen, dass bei diesen Schächtungen ein Tier­arzt dabei sein muss, dass nur Personen dabei sein dürfen, die auch Kenntnisse davon haben, dann mag das zwar hier auf dem Papier schön und nett sein, Faktum ist aber, dass in Österreich ganz anders vorgegangen wird und dass nicht immer Tierärzte da­bei sind und dass nicht immer nach den Regeln der Kunst vorgegangen wird. Ich habe Ihnen, liebe Kollegen, ein paar Bilder mitgebracht – und das wäre ein Beispiel für Sie, wo Sie sich aufregen können, Frau Weinzinger. Es wäre interessant für Sie, sich auch das anzuschauen! (Der Redner hält ein Photo in die Höhe.) Das sind Schächtungen, die hier in Österreich passieren. Und wissen Sie, wie das passiert? – Das passiert, in­dem wirklich minutenlang auf das Tier eingestochen wird, bis dann das Blut irgend­wann zu quellen beginnt, bis dann irgendwo das Tier ausblutet. Und zur Betäubung, von der in diesem Gesetz gesprochen wird, kommt es oft nicht, weil nämlich ein Schussapparat mit zu wenig Munition, mit zu schwacher Munition beladen wird und die Tiere unglaubliche Qualen mitmachen müssen, bis sie endlich ausleiden. Und das sind die Ergebnisse von diesen Schlachtungen, von diesen Schächtungen, die Sie sicher auch kennen. (Der Redner hält zwei weitere Photos in die Höhe und platziert dann eines davon vor sich auf dem Rednerpult.)

Darüber haben Sie nie gesprochen! – Es war sicher interessant, zu hören, wie Sie über die Kaninchenhaltung gesprochen haben, darüber, was mit den Kaninchen passiert. Das mag in Ordnung sein: Ist nicht gut gewesen! – Das regelt sich aber aufgrund der Auslistungen aus den großen Verkaufsketten ohnehin. Nur: Das (der Redner verweist auf das auf dem Rednerpult platzierte Photo) regelt sich nicht, wenn wir nicht dagegen auftreten!

 


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