Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 333

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Der Punkt ist: Das ist auch Tierleid, und dagegen treten Sie nicht auf, liebe Freunde von den Grünen! Warum nicht? Da sind Sie ganz leise! Darüber war im Ausschuss kein einziges Wort zu hören, und auch heute nicht. Das ist der Punkt, wo man wirklich dagegen auftreten muss, wo man sagen muss: Das kann nicht Aufgabe eines Tier­schutzgesetzes sein, das zuzulassen, darüber hinwegzuschauen! – Da kann man noch so viel von Religionsfreiheit reden: Das ist eine zutiefst tierverachtende Einstellung. Das sind archaische Methoden, die haben mit europäischen Werten nichts zu tun. Das ist mit europäischen Werten unvereinbar, liebe Kollegen!

Für und von der FPÖ ist es unzulässig, diese barbarischen Methoden der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Es darf hier keine Sonderrechte geben. Tierschutz muss für alle Tiere in Österreich gelten. Es darf keinen Zwei-Klassen-Tierschutz geben.

Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (342 d.B.) angeschlossene Regierungsvorlage (291 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird, wird wie folgt geän­dert:

1. Nach Z 15 wird folgende Z 15a eingefügt:

„15a. § 32 Abs. 3 lautet:

,(3) Das Schlachten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug ist verboten. Ist eine Betäubung unter den gegebenen Umständen, wie etwa bei einer Notschlachtung, nicht möglich, so ist die Schlachtung so vorzunehmen, dass dem Tier nicht unnötig Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden.‘“

2. Nach Z 15 wird folgende Z 15b eingefügt:

„15b. § 32 Abs. 4 und 5 entfallen“

3. Nach Z 15 wird folgende Ziffer 15c eingefügt:

„15c. § 32 Abs. 6 Ziffer 7 entfällt“

4. Die bisherige Z 15a wird zur Z 15d.

*****

Tierschutz darf nicht enden bei Feigheit, Dinge offen anzusprechen. (Beifall bei der FPÖ.) Es muss Tierschutz möglich sein in allen Bereichen, auch was die Religionsge­meinschaften in Österreich anbelangt, die glauben, sich nicht an solche Gesetze halten zu müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und auch ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten DI Klement, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer und weiterer Ab­geordneter

 


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