Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 335

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Schächten nicht bei allen Tieren gegeben. Auch ist ein Beharren auf das Schächten ohne vorherige Betäubung mit dem Hinweis auf das erforderliche Ausbluten nicht über­zeugend, da ein betäubtes Tier in gleicher Weise ausblutet wie ein nicht betäubtes. Außerdem bleiben auch beim besten Ausbluten immer noch Blutrückstände im Fleisch, so dass dieses Argument auf jeden Fall angezweifelt werden kann.

Bei der Diskussion des Themas muss auch der historische Hintergrund betrachtet wer­den. Von der Einführung der Schächtung bis in die Moderne war diese im Sinne des Tierschutzes (schnelle Tötung) und der Lebensmittelhygiene (Fleischbeschau) fort­schrittlich. Die Einführung moderner Betäubungsmethoden (Bolzenschuss, Begasung oder Strom) im zwanzigsten Jahrhundert bieten tierfreundlichere Ansätze. Diese An­sicht wird auch von Reformjuden geteilt, welche den Verzehr von unter Betäubung ent­bluteten Tieren erlauben.

Das Schächten, bei dem die Tiere ohne Betäubung, also bei vollem Bewußtsein aufge­hängt und durch Kehlschnitt getötet werden, ist eine grausame Todesfolter. Es kann Minuten lang dauern, ehe das Tier ausgeblutet und verendet ist. Für die FPÖ ist es un­zulässig, diese barbarische Methode der „reinen Schlachtung“ unter dem Deckmantel der freien Religionsausübung zuzulassen. Tierschutz hat alle uns anvertrauten Tiere zu umschließen. Ansonsten ist er einer inakzeptablen Situationsethik unterworfen, lücken­haft, unglaubwürdig und unehrlich. Sonderrechte für bestimmte Weltanschauungen darf es aber nicht geben, um die Trennung von Staat und Religion zu gewährleisten. Auch im Sinne eines ehrlichen ernstgemeinten Tierschutzes

Wir Freiheitlichen teilen in diesem Zusammenhang den Standpunkt der Tierschutzor­ganisationen. Es darf keinen 2-Klassen-Tierschutz geben. Denn jeder, der ein Tier auf diese grausame Weise tötet und sich nicht auf seine Religion berufen kann, begeht eine Straftat und kann wegen schwerer Tierquälerei verurteilt werden.

Der Obmann des österreichisch-ägyptischen Vereins Dr. Moustafa Eltelbi hat den Mufti von Ägypten, eine islamische Autorität, um eine entsprechende Interpretation in die­sem Zusammenhang gebeten, die uns Recht gibt. Dieser Interpretation zufolge darf das Tier vor der Schächtung betäubt werden, wenn diese Betäubung für das Tier nicht tödlich ist.

Mit diesem Antrag soll ein Beitrag geleistet werden, Tierleid in einer Form zu lindern, die auch von der mosaischen und moslemischen Religionsgemeinschaft akzeptiert werden kann.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Keck. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


23.01.33

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Heute ist ein guter Tag für den Tierschutz (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Weihnachtsmärchen!), und um ihn wirklich zu einem sehr guten Tag werden zu lassen, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Eßl, Keck, Klement, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorla­ge (291 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

 


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