Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
In § 5 Abs. 2 Z 1 wird das Wort „vorsätzlich“, das wir bei diesen Qualzüchtungen gehabt haben, ersatzlos gestrichen. Es wird auch das Wort „schwer“ gegen „wesentlich“ ausgetauscht.
In § 18 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt: Für die Haltung von Kaninchen zur Fleischgewinnung gilt: Der Betrieb von Käfigen ist ab 1. Jänner 2012 verboten.
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Es waren im ursprünglichen Antrag „Käfiganlagen“ drinnen. Und es sind noch diverse kleine formale Maßnahmen notwendig, um dieses Gesetz wirklich zu einem guten Gesetz zu machen.
Meine Damen und Herren! Kollegin Weinzinger ist hier gestanden und hat die komplette Novelle zum Tierschutzgesetz, die wir vorgelegt haben, kritisiert, und sie hat gesagt, die Vertreter der Regierungsparteien werden hier jetzt eine „Märchenstunde“ abhalten. „Märchenstunde“ würde bedeuten, wir sagen Unwahrheiten, schwanern, wie es im Volksmund heißt, und behaupten irgendetwas. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)
Kollegin Weinzinger, ich habe hier von verschiedensten Tierschutzorganisationen Mails und Aussendungen, und ich zitiere VGT, Verein gegen Tierfabriken, also eine wirklich sehr große Tierschutzorganisation, die heute sagt: VGT sieht in diesem Tierschutzgesetz einen weltweit vorbildlichen Fortschritt. Ich zitiere VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: Dieses Gesetz ist unbestritten ein großer Fortschritt im Tierschutz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Faul: Bravo!)
Märchenstunde, was wir erzählen, meine Damen und Herren? – Ich glaube nicht! Denn: Wenn diese Tierschutzorganisation das sagt, dann muss an dieser Novelle zum Tierschutzgesetz auch etwas dran sein.
Zweite sehr große Tierschutzorganisation: Vier Pfoten. – Wir haben ihnen diesen Abänderungsantrag natürlich geschickt, weil wir von den Tierschutzorganisationen wissen wollten, ob dieser Abänderungsantrag auch dem Wunsche der Tierschutzorganisationen entspricht. Im Mail von Vier Pfoten heißt es: Sehr geehrter Herr Keck! Herzlichen Dank für die Übermittlung der Unterlagen. Ich habe mich so weit mit meinem Kollegen Stroh unterhalten: Wir sind mit der Abänderung äußerst zufrieden. – Vier Pfoten, eine der größten Tierschutzorganisationen Österreichs. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, wenn die zwei größten Tierschutzorganisationen in Österreich sagen, dass das Tierschutzgesetz passt und dass sie äußerst zufrieden damit sind, Frau Kollegin Weinzinger, dann weiß ich beim besten Willen nicht mehr, welche Probleme du mit diesem Tierschutzgesetz hast. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Vielleicht sollten Sie weiterlesen!)
Aber jetzt zu diesen Qualzuchten, die du kritisiert hast, Kollegin Weinzinger. Was haben wir denn im Bundestierschutzgesetz bezüglich Qualzuchten, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft getreten ist, drinnen gehabt? Wir haben einen Paragraphen drinnen gehabt, der Qualzuchten verboten hat. Das war es! Es war keine Definition von Qualzuchten drinnen. Das heißt, aufgrund dieses Paragraphen haben Qualzuchten stattfinden können.
Wir haben den Tierschutzrat beauftragt, Qualzuchtmerkmale zu erstellen, damit wir das im Gesetz entsprechend ändern können. Es ist nichts gekommen. Jetzt haben wir uns
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