Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 343

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setz 2002, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtgesetz geän­dert werden (Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007) (346 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. 2 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


23.19.04

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! In den vergangenen Jahren wurde Europa von der Geflügel­pest heimgesucht. Zurzeit breitet sich die Geflügelpest wieder in Polen und im Verei­nigten Königreich aus. In England ist es erst im August erneut zur Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche gekommen. Ganz Mittel- und Nordeuropa wird derzeit von der Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern heimgesucht.

Mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf werden die Anwendung von Impfstoffen bei gesetzlich geregelten Tierkrankheiten und der Umgang mit Tierseu­chenerregern einer klaren Regelung zugeführt. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Biosicherheit und zur Verhinderung der Seucheneinschleppung durch Laborunfälle.

Die Einfuhr immunologischer Tierarzneimittel wird systemkonform dem Arzneiwaren­einfuhrgesetz unterstellt, und durch die Vereinfachung der Verfahren wurde mit dieser Anpassung dem Ziel, die Verwaltungskosten für Unternehmen zu reduzieren, ebenfalls Rechnung getragen.

In den vergangenen Jahren wurde sehr viel Zeit und Energie in den Aufbau einer um­fassenden Tierdatenbank investiert. Mit den nun auch vorgeschlagenen Änderungen im Tierseuchenrecht wurde für den mit 1. Jänner 2008 beginnenden Echtbetrieb des sogenannten Veterinärinformationssystems ein bedeutender Grundstein gelegt. Durch die Erfassung der Tierbewegungen und dem elektronischen Abgleich der Tiergesund­heitsdaten ist es möglich, Tierseuchen unmittelbar bei ihrer Entstehung zu erkennen. Dies ermöglicht es den österreichischen Veterinärbehörden, auch rasch zu handeln.

So wird mit der heutigen Beschlussfassung zur datenschutzrechtlichen Basis des Vete­rinärinformationssystems den Veterinärbehörden ein wichtiges Hilfsmittel zur Erhaltung des ausgezeichneten österreichischen Tiergesundheitsstatus zur Verfügung gestellt. Wir stimmen daher diesem Antrag zu. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Johann Maier. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


23.21.12

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der Regierungsvorlage, die nun vorliegt, sollen mehrere Gesetze geändert werden: das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrgesetz, das Tierarzneimittelkontrollgesetz und das Rezeptpflichtge­setz, alles zusammen im Veterinärrechtsänderungsgesetz 2007.

Hohes Haus! Mit dieser Regierungsvorlage gehen wir in der Tierseuchenbekämpfung einen neuen Weg. Es soll nämlich auch ein elektronisches Veterinärregister geschaffen


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