und Katzen im Zoofachgeschäft, der Tierhandel in kontrollierbare, gesetzlich geregelte Bahnen gelenkt werden.
Das Auslaufen der Käfighaltung bei Kaninchen zur Fleischgewinnung wurde mit 1. Jänner 2012 festgeschrieben. Nach dem Aufzeigen von einigen Defiziten in der Ausgestaltung der Kaninchenhaltung durch Tierschutzorganisationen im Frühjahr dieses Jahres ist es notwendig, neue Formen der Kaninchenhaltung zu erarbeiten.
Letztlich ist es gelungen, eine tragfähige Grundlage für die Errichtung einer Prüfstelle für Stalleinrichtungs- und Haltungssysteme zu schaffen. Mit der nun vorgeschlagenen Formulierung der Errichtung einer Fachstelle durch mein Ministerium wird hinkünftig für Tierhalter eine erhöhte Rechtssicherheit beim Kauf von Stalleinrichtungs- und Haltungssystemen geschaffen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, dem vorliegenden Ausschussbericht und dem eingebrachten Abänderungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
23.17
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 342 d.B.
Hierzu haben die Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.
Weiters haben die Abgeordneten Eßl, Keck, Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zunächst über den erwähnten Zusatzantrag abstimmen lassen. Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages abstimmen.
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung neuer Ziffern 15a, 15b und 15c sowie beantragte Änderung der Ziffernbezeichnung bezieht.
Wer für diesen Abänderungsantrag eintritt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Daher abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Eßl, Keck, Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (292 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierseuchengesetz, das Arzneiwareneinfuhrge-
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