Raab – auch das wurde im Rahmen der Debatte angesprochen – jetzt mittlerweile einer einvernehmlichen vorläufigen Lösung zugeführt werden konnte.
Wir haben auch aufgrund eines Ersuchens der damaligen zuständigen Bundesministerin eine Prüfung des chef- und kontrollärztlichen Dienstes durchgeführt, wo als solches auch die Aufgabenorganisation und das Dienstrecht geprüft worden sind und wo sich gezeigt hat, dass es richtig ist, dass die Kontroll- und Chefärzte ein zweckmäßiges Instrument zur Eindämmung der Kosten darstellen, dass der Nutzen aber schwer quantifizierbar ist und dass nach wie vor eine verstärkte Kooperation der Krankenversicherungsträger offen ist, dass eine Strukturbereinigung in dem Bereich durchzuführen ist und dass insbesondere auch die Nebenbeschäftigungen in den Griff zu bekommen sind.
Ein Punkt, der auch in die Sondergebühren hineingeht, ist, dass auch die Universitätsspitäler geprüft wurden – und zwar das AKH Wien, das LKH Graz und das LKH Innsbruck –, wo sich eben herausgestellt hat, dass gerade bei den ausbezahlten Honoraren keine Transparenz vorliegt. Das heißt, dass diese Honorare nicht durch eine externe Finanzkontrolle geprüft werden können, dass beispielsweise der Hausanteil 0 Prozent ist, obwohl die ärztlichen Einrichtungen der Krankenanstalten genutzt werden. – Das war in Wien der Fall.
In Graz wurden bis zu 19 Prozent Hausanteil eingehoben. Es gab keine transparente Verteilung von den leitenden Ärzten in Hinblick auf die nachgeordneten Ärzte, und es hat teilweise auch eine Konkurrenzierung mit Nebenbeschäftigungen gegeben, die die Ärzte durchgeführt haben.
Einen Punkt, der auch in diese Richtung geht, bemerkt man, wenn man sich das Institut für Pathologie anschaut, wo vorliegend war, dass 76 Prozent der Ärzte zumindest eine Nebenbeschäftigung ausgeübt haben und ein Institutsleiter eine Facharztordination betrieben hat, in der drei Viertel der Ärzte einer Nebenbeschäftigung nachgegangen sind.
Es hat dabei natürlich einen Konflikt mit den dienstlichen Interessen gegeben. Es war nicht mehr darzustellen, ob die Leistungen innerhalb oder außerhalb der Dienstzeit durchgeführt wurden, und es war so, dass Leistungen von der Facharztordination in Richtung Institut in Auftrag gegeben worden sind, was bei Weitem nicht kostendeckend gewesen ist.
Es ist im Rahmen der Debatte auch die OeNB-Pensionsreserve angesprochen worden, die mittlerweile – am 31. Dezember 2006 – 1,79 Milliarden € ausgemacht hat. Diese Pensionsreserve wird bis zum Jahr 2015 auf über 2 Milliarden € ansteigen, und da gibt es bei uns nach wie vor Regelungen, die vorsehen, dass jemand mit 55 Jahren mit 35 Dienstjahren bei 2 Prozent Pensionsbeitrag mit 85 Prozent des Letztbezuges plus Nebengebühren plus Zulagen in den Ruhestand treten kann.
Das heißt, jemand, der heute 40 oder 42 ist und bei der Nationalbank arbeitet, hat nach wie vor die Möglichkeit – obwohl er nur 2 Prozent des Pensionsbeitrages bezieht –, in zirka 15 Jahren in den Ruhestand zu treten, mit 85 Prozent vom Letztbezug. Also eine Regelung, die bei den Beamten bei Weitem nicht mehr Platz greift, weil da eine volle Harmonisierung ab dem Jahr 1955 mit dem ASVG stattgefunden hat.
In dem Bereich bestehen diese Privilegien – man kann sie ruhig so bezeichnen – weiter. Das hat den Effekt, dass die durchschnittlichen Pensionen bei der Nationalbank im Jahr 2006 74 630 € betragen haben, was einen Zuwachs um 13,5 Prozent gegenüber dem Jahr 2001 bedeutet. Im Vergleich dazu eine ASVG-Pension im Jahr 2006: Höchstpension 35 000 €.
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