Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 42

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap; 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.10.08

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben heute sehr viel Wichtiges und einen großen Berg an Gesetzen zu beschließen. Es hat im Vorfeld so manche Stimmen gegeben, die gemeint haben, das eine oder andere hätte man vielleicht im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens noch gründlicher diskutieren können. (Abg. Öllinger: „Noch gründlicher“? – Nicht einmal gelesen!) Ich habe schon einmal an diesem Ort gesagt, dass das richtig ist. Das wäre sicherlich auch in Zukunft eine Überlegung, dass man das künftig selbstverständlich so macht.

Umgekehrt muss ich aber sagen, dass das, was wir heute diskutieren, in vielen Bereichen ja schon seit Monaten, Wochen und manches seit Jahren diskutiert wird, und dazu gehört unter anderem auch die Frage der Einführung des Asylgerichtshofes. Wir alle wehren uns dagegen, dass es da immer eine Vermischung von Dingen gibt, die nicht zusammengehören. Wir sind natürlich gegen jede Form von illegaler Ein­wanderung. Wir sind natürlich der Auffassung, dass Gesetze einzuhalten sind, dass Recht Recht bleiben muss. Und wir sind selbstverständlich der Meinung, dass dort, wo Kriminalität entsteht, ob es In- oder Ausländer sind, das mit den Mitteln des Rechtsstaates zu bekämpfen ist. Damit das einmal klar ist! Oft wird in dieser ganzen Asyldebatte nämlich unterstellt, es ginge darum, dass mit Augenzwinkern irgendeine heimliche Form von Zuwanderung, Einwanderung oder sonst irgendetwas akzeptiert wird.

Asyl oder der Antrag auf Asyl ist etwas ganz anderes. Man muss sich einmal vorstellen, was das bedeutet, wenn man ein Flüchtling ist: dass man aus der Umge­bung, in der man aufgewachsen ist, wo man seine sozialen Wurzeln hat, wo man die Bekanntenkreise hat, wo man vielleicht sogar einen Job gehabt hat, entrissen ist, weil man dort nicht mehr leben kann, weil Leib und Leben bedroht ist, weil man aus religiösen, politischen oder sonstigen Gründen verfolgt wird, und man dann in ein anderes Land flüchtet, um einfach leben zu können.

Da muss man streng unterscheiden zwischen jenen, die dieses Schicksal erleiden, die daher auch das Recht haben und denen gegenüber wir die Pflicht haben, einen Asyl­antrag ernst zu nehmen und diesen im Sinne des Rechtsstaates und der Menschen­rechte zu behandeln und Recht zu geben – und das womöglich auch in einem Zeitrahmen, der menschlich ist.

Und dann gibt es natürlich so manche, die sich das ansehen und die ohne Bedrohung auf Leib und Leben das Land verlassen, weil sie dort einfach nicht mehr leben wollen und in die Wohlstandszonen auswandern möchten. Diese gibt es auch. Diese ver­suchen natürlich, alle Möglichkeiten des Rechtsstaates zu verwenden und einzusetzen. Das ist auch richtig.

Wer aber diese Immigration nicht will, muss sich an einer Diskussion über eine Weltwirtschaftsordnung und eine Veränderung der Weltwirtschaft beteiligen, da viele Menschen beispielsweise aus Afrika, um nicht an Hunger zu sterben, in die Wohl­standszonen nach Europa zu wandern beginnen. Dann muss man aber dafür eintreten, dass es da andere Regeln gibt, dass die Weltwirtschaft, dass die Weltbank, dass alle diese Einrichtungen Schritte setzen – auch die mächtigen, großen Industrieländer –,


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