damit es eine Ordnung, eine Handelsordnung, eine Weltwirtschaftsordnung gibt, die ermöglicht, dass viele, die in diesen Kontinenten oder in diesen Ländern leben, einen Sinn sehen, dort auch weiterzuleben, dort zu bleiben.
Wer diese Probleme nicht löst, der ist mit verantwortlich dafür, dass es diese Immigrations- und Wanderungsströme gibt. Ich selbst gehöre zu jenen, die sagen: Wenn diese Wanderungen einsetzen, kann man im eigenen Land die Fehler, die global gemacht werden, letzten Endes nicht lösen.
Das, was wir heute hier zu diskutieren haben, ist die Frage des Asylgerichtshofes. Ich meine, dass das eine gute Lösung ist. Es bietet in der Tat mit einer Art Sonderverwaltungsgerichtshof den gleichen, wenn nicht sogar mehr Rechtsschutz, als das bisher der Fall war. Ein Asylwerber soll die Möglichkeit haben, dass er fair, aber schnell und zügig behandelt wird, damit es nicht zu diesem Stau im Bereich der Asylbewerber kommt und manche auf eine Entscheidung fünf, sechs, sieben, acht, neun Jahre warten. Da kommt es dann in der Tat dazu, dass man sagt: Jetzt sind die schon integriert, jetzt leben die schon hier, die Verwaltung und der Rechtsstaat waren nicht imstande, ihnen rechtzeitig einen Bescheid zu geben. Und ganze Dörfer stehen dann auf und sagen: Wir wollen, dass die dableiben! – Dann sollen sie auch dableiben, das ist ja keine Frage.
Wir aber haben mit der Einrichtung des Asylgerichtshofes dafür zu sorgen, dass es endlich einmal ein Verfahren gibt, das menschlich ist, das rasch abgefertigt wird, das fair ist, das gerecht ist – im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher genauso wie natürlich im Interesse der Asylwerber. Die Einführung, dass dann vor Senaten verhandelt wird, dass ein Zwei-Richter-Senat mit mündlicher Verhandlung das behandelt – und wenn sich diese nicht einigen, behandelt das ein Fünf-Richter-Senat mit mündlicher Verhandlung, von Antlitz zu Antlitz –, halte ich für eine neue Qualität, halte ich für eine neue, würdige Form von Rechtssicherheit und Rechtsschutz für diejenigen, die diesen Antrag stellen.
Das halte ich für den Kern. Die Grundsatzentscheidungen, die mithelfen sollen, dass es schneller geht, die gleich gelagerte Fälle bündeln, die dafür Entscheidungsgrundlagen bilden, finde ich selbstverständlich in Ordnung. Wir haben nach wie vor zwei Instanzen – das wurde immer angekündigt, und das ist übrigens ein Wahlversprechen, das die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten getätigt haben, das heute mit diesem Beschluss eingelöst wird! Es ist auch insofern ein Beitrag, damit diese Diskussion – Stichwort „Arigona“ –, die wir im letzten Spätsommer miterlebt haben, endlich eine wirkliche Lösung im Fall des Asylgerichtshofes findet, dass solche Fälle nicht mehr auftreten und dass es einfach vorher eine Entscheidung gibt.
Es ist das Recht des Asylwerbers auf anwaltliche Vertretung oder Vertretung durch die berühmten NGOs gewahrt. Es sollen die Entscheidungen des Asylgerichtshofes gesetzlich verpflichtend in anonymisierter Form umgehend veröffentlicht werden. Da ist nichts heimlich, das ist öffentlich. Das finde ich auch richtig so, dass es in dieser Form letztendlich präsentiert wird. Es soll auch durch massiven Ausbau des Personals dafür gesorgt werden, dass auch die erstinstanzlichen Entscheidungen eine andere Qualität haben. Bis jetzt war es so, dass es im Endeffekt mit den Aufhebungen, mit einer gewissen Schludrigkeit (Abg. Öllinger: Die Schludrigkeit ist in der Regierung!), die auch aufgrund dieses Arbeitsdrucks entstand, und aufgrund der Tatsache, dass so viele Fehler vorgelegen sind, natürlich auch mit zu einer Verzögerung kam, dass alle Instanzen ausgenützt wurden – klar: Wenn der Rechtsstaat das anbietet, haben ganze Rechtsanwaltskanzleien das selbstverständlich ausgenützt, keine Frage! Aber jetzt soll hier Ordnung hineinkommen: Ordnung, Rechtssicherheit, Menschlichkeit und natürlich auch eine Beschleunigung der Verfahren im Interesse derer, die diesen Antrag stellen und die als Asylwerber auftreten.
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