Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 44

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Noch etwas: Es wird natürlich auch eine Evaluierung nachher geben. All diejenigen, die heute noch immer eine gewisse Sorge haben, müssen wissen, dass es nachher, wenn dieser Asylgerichtshof zu arbeiten beginnt, wenn diese neue Form – meiner Meinung nach menschlichere Form, mit mehr Rechtssicherheit – im Rahmen dieses Asylgerichtshofes tätig ist, auch noch eine Evaluierung geben wird, ob all das, was wir hier fordern, auch wirklich erfüllt ist und erfüllt wird.

Zu allen anderen Auseinandersetzungen, die im Hintergrund zwischen den Gerichts­höfen und bei vielen der Beteiligten und Betroffenen stattgefunden haben, möchte ich mich gar nicht äußern. Wichtig ist, dass wir hier eine Lösung finden, die darauf eine Antwort gibt.

Zum zweiten Punkt – wir reden heute ja nicht nur über den Asylgerichtshof –: Es wird ja heute beschlossen, dass die Sozialpartnerschaft in die Verfassung kommen soll. (Abg. Ing. Westenthaler: „Bravo“!) Ich möchte dazu nur ganz kurz etwas sagen: Seit über 50 Jahren gibt es diese Sozialpartnerschaft. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nicht in der Verfassung!) Seit über 50 Jahren gibt es die Kritik – bei allen Erfolgen der Sozialpartnerschaft –: Wir haben in der Verfassung das Parlament geregelt, die Regierung, den Bundespräsidenten, all diese Institutionen. Warum bewegt sich die Sozialpartnerschaft außerhalb der Verfassung? – Immer wieder haben wir das gehört.

Jetzt gibt es das Bemühen – und das werden wir heute zu einem Abschluss bringen –, dass die Sozialpartnerschaft, die so viel Gutes für Österreich getan hat, ebenfalls Ein­gang in die Verfassung findet. (Abg. Ing. Westenthaler: Kammerzwang in der Verfas­sung!) Damit ist es geregelt, das ist ein sauberer Vorgang. Ich denke, dass das sicherlich ein Beitrag ist, um diese Kritik, die immer wieder geäußert wurde, zum Verstummen zu bringen. Es ist auch demokratisch: Es wird hier diskutiert, es wird hier beschlossen. Es ist nicht eine neue Einrichtung, die Gesetze beschließt – um da gleich Irrtümer vorwegzunehmen –, aber die Sozialpartner haben immer sehr viel Einfluss und Macht in Österreich gehabt, und ich finde schon, dass auch sie einer gewissen Regelung bedürfen, so wie wir alle geregelt sind und so wie hier die Demokratie in Österreich im Endeffekt geregelt ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Verfassungsknebelung! Unfreiheit der Menschen ...!)

Da soll niemand unter Zwang gesetzt werden, da soll niemand irgendwie unter Druck gesetzt werden, sondern es ist eine Realverfassung, die Eingang in die For­mal-verfassung findet. (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie die „Presse“ heute gelesen?) Das, so denke ich, ist ein Vorgang, der ebenfalls berechtigt ist und wo wir auch im Zuge dieser vielen Erfolge, die diese Sozialpartnerschaft in den letzten 50 Jahren zu verzeichnen hatte, hier damit einen Abschluss finden.

Das ist ein demokratischer Vorgang! Ich weiß, es hat eine zweite Denkschule gegeben, die gesagt hat: Realverfassung, was ist das überhaupt? – Ich finde, es ist gut, dass wir das heute beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

10.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner kommt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.20.23

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung und die die Regierung unterstützenden Parteien haben sich entschlossen, die umfangreiche Verfassungsreform, die geplant ist, zu portio­nieren. Ein Teil ist ja schon beschlossen: Die Verlängerung der Legislaturperiode, die Einführung der Briefwahl, Wählen mit 16 sind schon Gesetz.

 


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