Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 61

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich bleibt, so wie in der Ver­gangenheit, der Instanzenzug auch zum Verfassungsgerichtshof uneingeschränkt aufrecht. Ich bin daher überzeugt, dass wir durch die Aufnahme des Sachverhaltes, durch die Beweiswürdigung in Kammern und die Zuständigkeit des Verwaltungs­gerichtshofes für grundsätzliche Rechtsfragen das Rechtsschutzniveau in Asylfragen nicht nur gehalten, sondern darüber hinausgehend auch gesteigert haben.

Nun zu den Personen und Persönlichkeiten, die dort tätig sind. Die Richter des Asyl­gerichtshofes sind Richter, ausgestattet mit allen richterlichen Garantien, die unsere Bundesverfassung vorsieht: Sie sind unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Schon wieder falsch!) Diese Rechtsstellung unter­scheidet sie in keiner Weise von den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes oder anderer Gerichte in der Republik Österreich. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Selbstverständlich!)

Es ist richtig, dass wir nicht ausschließlich Justizrichter als Richter im Asylgericht vorsehen. Es ist der Bundesregierung aber wichtig, folgenden Punkt klarzumachen, und den sollten Sie sich merken, Frau Präsidentin Glawischnig, nämlich dass wir der Meinung sind, dass auch Verwaltungsbeamte, die zu Richtern ernannt werden, die­selbe Qualifikation aufweisen wie ihre Kollegen, die im Justizbereich tätig sind. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber Ihr Minister sucht sie sich aus!)

Das möchte ich Ihnen auch noch sagen: Es ist im Übrigen noch niemand auf die Idee gekommen, und ich würde es auch nicht raten, dem Präsidenten des Verwaltungs­gerichtshofes die Qualifikation abzusprechen, nur weil er vorher in der Verwaltung tätig war, meine sehr verehrten Damen und Herren. Die Leute, die von der Republik als Richter, ganz gleich wo, ernannt werden, bringen die Qualifikation, damit sie ihrer Arbeit auch tatsächlich nachkommen können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP. – Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist nicht der Punkt! Die Unab­hängigkeit ist die Frage!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Mitglieder des Asylgerichtshofes werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. Für die Mit­glieder des UBAS ist eine Übernahme in den Asylgerichtshof vorgesehen. Sollten einzelne Mitglieder des UBAS die Qualifikationen nicht erfüllen, so entscheidet darüber die Bundesregierung. Dieser Bescheid kann im Übrigen sowohl beim Verwaltungs- als auch beim Verfassungsgerichtshof bekämpft werden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Merken Sie nicht, wie skurril das ist?)

Ja, Frau Präsidentin, so ist der Rechtsstaat: Es werden Entscheidungen getroffen, und Menschen, die davon betroffen sind, können sich bei den Gerichten dagegen zur Wehr setzen. – Ich halte das für eine sinnvolle Vorgangsweise. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Außer die Asylwerber!)

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Vertretung der Asylwerber vor dem Asyl­gerichtshof. Hier haben wir die Vertretungsregelung in Abstimmung mit den Nicht­regierungsorganisationen bewusst niederschwellig angesetzt. Wie bisher ist nämlich nicht nur die Vertretung durch Anwälte möglich, sondern auch die Vertretung durch Nichtregierungsorganisationen. Darüber hinaus wird im Asylgerichtshof ein eigenes Kontaktbüro eingerichtet, sodass sich unvertretene Asylwerber dort eine Vertretung im Verfahren suchen können und beraten werden.

Wir werden im Übrigen die Dokumentation über die Herkunftsstaaten im Asylgerichts­hof wesentlich verbessern und planen auch diesbezüglich Abkommen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

 


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