Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 62

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Darüber hinaus wird auch der Personalaufwand im gesamten Asylbereich erheblich erhöht werden. Der Asylgerichtshof wird um 24 Richter aufgestockt und ist somit der größte Gerichtshof der Republik Österreich.

Der Verwaltungsgerichtshof erhält einen zusätzlichen Senat. Insgesamt werden im Asylbereich 160 Personen zusätzlich aufgenommen. Und sollte es einen zusätzlichen Bedarf an wissenschaftlichen Mitarbeitern beim Verfassungsgerichtshof geben, so werden wir uns auch dieser Herausforderung stellen.

Wir haben also nicht nur die von vielen geforderte Aufstockung des Personals durchgeführt, sondern auch die Strukturen entsprechend verändert.

Und ich bin davon überzeugt, dass mit dieser Neukonstruktion des Asylgerichtshofes ein seit langen Jahren ungelöstes Problem, das zu vielen Auseinandersetzungen und zu vielen Konflikten in der österreichischen Gesellschaft geführt hat, entschärft und gelöst werden wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

11.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Witt­mann. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.12.14

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Innenminister! Hohes Haus! Zunächst einmal gilt es, glaube ich, festzuhalten, dass in dieser Legislaturperiode bereits derart viele Verfassungsreformen gemacht worden sind, dass man, wenn man sie im Paket betrachtet – mit der morgigen Änderung des Haushaltsrechtes, mit dem Wahlrecht, das verändert wurde, mit der Verlängerung der Legislaturperiode, mit dem heutigen Pa­ket –, sagen kann, dass diese Periode bisher eine der reformfreudigsten Perioden im Hinblick auf die Verfassung ist. (Abg. Öllinger: Das war ein Scherz!)

Kommen wir nun zu den Inhalten dieses Verfassungspakets. – Ich glaube, dass das Rechtsbereinigungsgesetz an sich eine sehr zweckdienliche Sache ist. Ich gehe da nicht konform mit Ihnen, Herr Kollege Fichtenbauer, wenn Sie das nun kritisieren. Denn: All diese Punkte, die hier herausfallen beziehungsweise wegfallen, sind im Kon­vent mehr als zwei Jahre hindurch besprochen worden, und auch Vertreter Ihrer Partei hatten die Möglichkeit, bei diesen Gesetzen, die hier bereinigt werden, mitzuwirken, und sie haben auch davon Gebrauch gemacht. Daher sollte man eine Diskussion lange nach einer Diskussionsphase auch abschließen.

Ich glaube, dass es auch wichtig ist, die Sozialpartnerschaft in der Verfassung zu verankern, weil sie in der österreichischen Realität schon eine ganz andere Rolle gespielt hat, als sie laut der Verfassung gehabt hat.

Ich denke auch, dass es wichtig ist, dass man einer Überprüfung der Länge der Ver­fahren, und zwar über eine Fristsetzung der Volksanwaltschaft an die Gerichte, nähertreten soll, weil manchmal die Verfahrensdauer überzogen wird und daher ein Korrektiv eingeführt gehört. Ich glaube, all diese Bestimmungen gehen in die richtige Richtung.

Kommen wir nun zum wesentlichen Punkt, und zwar zu der in den Medien am häufigsten diskutierte Frage des Asylgerichtshofs! – Wir müssen uns die grund­sätzliche Frage stellen, welche rechtliche Ordnung uns wichtiger ist. Österreich wurde mehrmals vom Europäischen Gerichtshof wegen überlanger Verfahrensdauer, wegen Verletzung des Artikels 6 der Menschenrechtskonvention verurteilt.

Im Artikel 6 der Menschenrechtskonvention heißt es, dass ein Menschenrecht verletzt wird, wenn die Verfahren zu lange dauern, wie das auch in Österreich der Fall ist. Das


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