Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 65

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Asyl und Zuwanderung auseinanderzuhalten, wie das in der Vergangenheit stets passiert ist.

Menschen, die verfolgt werden, die echte Asylgründe haben, bekommen selbst­verständlich weiterhin Asyl. Die Zuwanderung muss aber rechtlich anders behandelt werden. Wir alle haben Verständnis dafür, dass Menschen außerhalb der Euro­päischen Union gerne in Österreich leben wollen. Wir haben einen hohen Lebens­standard. Wir haben ein optimales Gesundheitssystem. Wir haben ein exzellentes Sozialsystem. Das alles kann aber letztlich kein Grund dafür sein, dass all jene zu uns kommen, die aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen eben zu uns kommen wollen. All denen können wir nicht Asyl gewähren. Das wäre völlig falsch! Wir dürfen auch keine falschen Hoffnungen bei den Bürgern in Europa und darüber hinaus wecken. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dem Fremdenrechtspaket ist es uns gelungen, eine klare Abgrenzung zu machen, eine klare rechtliche Trennung zwischen Asyl und Zuwanderung: Es gibt Schutz und Hilfe für jene, die diese Hilfe benötigen und die auch die richtigen Asylgründe dafür haben, und es gibt eine klare Absage an den Asylmissbrauch. Auch das war und ist selbstverständlich notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

Die wirklichen Asylgründe werden vom neuen unabhängigen Asylgerichtshof ent­sprechend zu bewerten sein.

Es ist eine Tatsache, dass Asylverfahren lange dauern. Die Gründe – das wissen wir alle in der Zwischenzeit – liegen nicht allein beim Staat und bei den Behörden, sondern auch im extensiven Ausnutzen der bisherigen alten Rechtslage durch die Asylwerber und auch im bestens organisierten Netz der Asylhilfsorganisationen und ihrer Rechts­vertreter. Das darf man auch nicht unter den Tisch kehren, meine Damen und Herren. (Zwischenruf der Abg. Mag. Brigid Weinzinger.)

Wir bedauern in diesem Zusammenhang, Kollegin Weinzinger, vor allem die man­gelnde Bereitschaft der Grünen, aber auch mancher NGOs und mancher kirchlicher Organisationen, in der Asyldiskussion klar zwischen Wirtschaftsflüchtlingen und echten Asylanten, zwischen tatsächlichen Opfern und kriminellen Tätern ausreichend zu differenzieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Das halten wir für falsch, und das ist auch eine der Ursachen für die vielen Miss­verständnisse, die es in diesen Fragen auch in der Öffentlichkeit gibt. Hier müssen die Fakten in der Zukunft besser auseinandergehalten werden.

In diesem Zusammenhang ist die Asylpolitik des Innenministers als zu hartherzig, ja von manchen sogar als unchristlich kritisiert worden. Das, meine Damen und Herren, weisen wir ganz entschieden zurück!

Auch die Forderung nach Kirchenasyl, die hier von manchen Personen ins Spiel gebracht wurde, sozusagen für jene, die ungerechtfertigt abgeschoben wurden, lehnen wir selbstverständlich ab. In einem demokratischen Rechtsstaat kann es keine Son­derasylformen aus Gewissensgründen geben. In einer Demokratie und in einem Rechtsstaat gilt die Mehrheitsentscheidung. Und eine politische Instrumentalisierung quasi der christlichen Beistandspflicht nach dem Motto: Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zu Pflicht!, wie das von der Vorsitzenden der „Katholischen Aktion“ Luitgard Derschmidt bei der „Bleiberechtsdemonstration“ in Wien ausgedrückt wurde, ist jedenfalls inakzeptabel, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Das sage ich auch als überzeugter Christdemokrat, denn der Grundsatz der Gewis­sensfreiheit berechtigt in der Demokratie noch lange nicht zum Rechtsbruch. Der Rechtsstaat kann nicht hinnehmen, dass jeder gerade nur jene Gesetze anerkennt, die ihm persönlich gefallen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite