Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 66

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Deshalb lehnen wir auch kategorisch ab, wenn die Frau Glawischnig, immerhin Präsi­dentin dieses Hauses und auf die Gesetze dieses Hauses vereidigt, im Zusam­menhang mit dem § 15 des Fremdenrechts, der die Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt unter Strafe stellt, zu zivilem Ungehorsam gegen dieses Gesetz aufruft und sogar meint, dass ziviler Ungehorsam in diesem Punkt extrem wichtig und notwendig ist. – Das lehnen wir ganz entschieden ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Petrovic versteigt sich sogar dazu, anzukündigen, dass sie Asyl­werber gesetzwidrig trotz Strafdrohung verstecken will. – Das ist eine völlig unvertret­bare Haltung, die wir nicht akzeptieren können, insbesondere dann, wenn diese Haltung von auf die Gesetze dieser Republik vereidigten Abgeordneten gefordert und vertreten wird, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Es ist inakzeptabel, wenn jene, die illegal beim Untertauchen von Asylanten behilflich sind und die sich bewusst gegen Gesetze stellen, keine Konsequenzen zu erwarten hätten. Das würde den Rechtsstaat in Frage stellen, meine Damen und Herren. Das ist mit uns ganz sicher nicht zu machen! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Broukal.)

11.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.27.27

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Minister! Hohes Haus! Eine einzige Vorbemerkung zu meinem Vorredner: Wenn die Regierung mit ihrer Politik Menschenrechte verletzt, bin ich stolz darauf, dass es in diesem Land Menschen gibt, die Zivilcourage haben und sagen: Wir spielen da nicht mit! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kukacka: Tut sie aber nicht!)

Im Übrigen: Wenn jemand nicht einmal den richtigen Paragraphen zitieren kann, hat sich die Qualität der Ausführungen schon selbst entlarvt. (Abg. Mag. Kukacka: Welchen denn?)

Stellen Sie sich vor, Sie kriegen einen Strafzettel oder einen Baubescheid und meinen, Ihnen sei damit Unrecht geschehen. Sie haben gar nicht falsch geparkt, Sie waren ganz woanders, oder der Balkon ist gar nicht so breit. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Dann haben Sie natürlich die Möglichkeit, gegen einen solchen Bescheid in einem Verwal­tungsverfahren Protest einzulegen, zum UVS zu gehen. Auch wenn Sie dort nicht Recht bekommen, haben Sie noch immer die Möglichkeit, zum Verwaltungs­gerichtshof zu gehen, um zu Ihrem Recht als Staatsbürger oder Staatsbürgerin zu kommen. Das steht einem jeden Menschen in Österreich zu – egal, ob der Strafzettel zu Recht oder zu Unrecht ausgestellt wurde. Das soll ja das Verfahren klären. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aber Sie würden sich schön bedanken, wenn diese Regierung herginge und sagte: Pech gehabt, das dürfen Sie nicht mehr, Sie brauchen nicht zu einem Höchstgericht zu gehen, wir sehen es Ihnen an der Nasenspitze an, Sie missbrauchen diese Möglich­keit! – Würden Sie sich nicht alle völlig zu Recht aufregen? Und da geht es nicht um viel, sondern da geht es um einen Strafzettel oder um einen Baubescheid.

Aber jetzt stellen Sie sich Folgendes vor: Sie sind Asylwerberin und sitzen in der ersten Instanz einem Beamten gegenüber, der laut der politischen Order, die wir ja jetzt von der Regierungsbank aus vorgeführt bekommen haben, die Aufgabe hat, möglichst wenig Asylgenehmigungen auszustellen. Der ist an diesem Tag vielleicht überfordert, hat einen schlechten Tag, und er stellt einen negativen Bescheid aus. Sie gehen in das Asylgericht, um sich zu beschweren und zu sagen: Es wurden noch nicht einmal meine


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