Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 67

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Unterlagen seriös angeschaut, man hat sich noch nicht damit auseinandergesetzt, wie es bei mir in meinem Heimatland zugeht, wovor ich geflüchtet bin!

Man kann nur hoffen, dass Dr. Josef Cap, Klubobmann der SPÖ, dort nicht sitzt, denn der erkennt schon an der Nasenspitze der Leute, ob sie tatsächlich einen Fluchtgrund haben oder nur aus Jux und Tollerei nach Österreich gekommen sind. (Abg. Dr. Mit­terlehner: Aber Sie wissen es!)

Meine Damen und Herren, das ist nämlich der Unterschied! Wir sagen: Wer flüchtet, wer einen Asylantrag stellt, hat ein Recht auf ein anständiges, korrektes Verfahren, um zu klären, ob er diesen zu Recht oder nicht stellt – so wie jeder Strafzettel­beschwerde­führer. Sie sagen: Nein, wir wissen ja schon vorher, 90 Prozent, 95 Prozent – was Ihnen immer politisch opportun erscheint – ermogeln sich das, das ist Missbrauch. Die haben noch nicht einmal das Recht auf ein Verfahren.

Wer seriös ist, wer sich auf dem Boden des Rechtsstaates bewegen will – und das sage ich im Besonderen Ihnen von der ÖVP und Ihnen von der SPÖ –, der kann nicht vor Ende des Verfahrens wissen, ob jemand recht bekommt oder nicht. Das ist politische Kaffeesudleserei. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt sind Sie diese Asylwerberin, die auch in der zweiten Instanz nicht Recht bekom­men hat, die bislang so wie jeder Strafzettelbeschwerdeführer die Chance hatte, bis zum Verwaltungsgerichtshof zu gehen, und wir wissen, dass jeder fünfte Mensch dort recht bekommen hat. 20 Prozent der Bescheide des UBAS wurden vom Verwal­tungs­gerichtshofs aufgehoben, weil das Verfahren nicht korrekt geführt war. (Abg. Parni­goni: Das ist völlig falsch! – Abg. Broukal: Aber recht haben die Leute nicht bekom­men!)

Ja, darum geht es doch beim Verwaltungsgerichtshof, zu überprüfen ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Broukal.) – Herr Abgeordneter Broukal! Sie wissen es in Wirk­lichkeit wesentlich besser, als Sie jetzt tun. Sie wissen genau, es geht beim Verwal­tungsgerichtshof darum, die Korrektheit des Verfahrens zu überprüfen. (Abg. Broukal: Wie gehen die Verfahren weiter?) Haben wir uns darauf geeinigt? (Beifall bei den Grünen.)

Diese Möglichkeit nehmen Sie den Leuten jetzt weg. AsylwerberInnen haben nicht mehr die Möglichkeit, beim Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen, ob das Ver­fahren auch wirklich korrekt war. Das nennt man Rechtsstaat, was Sie hier abbauen.

Die Frage ist jetzt: Sie erklären uns, das ist in Zukunft nicht mehr möglich, denn in Zukunft gibt es ja im Asylgericht, also auf der zweiten Ebene, zwei Richter. – Faktum ist: Es stimmt nicht. Nur für 60 Prozent, also nicht einmal für zwei Drittel der Fälle ist vorgesehen, dass zwei Richter das in Form von einem Verhandlungsführenden und einem Beisitzer machen. Und Sie sagen, es ist ausgeschlossen, dass sich die jemals wieder irren werden. Im Asylgericht sitzen nur lauter Leute, die sich nie wieder irren. Es wird nie wieder zu einem Fehler im Verfahren kommen. Daher braucht der Asylwerber oder die Asylwerberin keinen Verwaltungsgerichtshof mehr.

Ich frage Sie: Warum gibt es praktisch keinen namhaften Experten, keine Expertin in Österreich, die sagen, ja, das ist super? Seit Wochen haben wir in den Medien Meldungen, wer aller ernsthaft davor warnt. Aber Ihnen ist das egal.

Die klare Absicht ist eine böse; von der ÖVP wissen wir seit langem, dass sie ganz weit nach rechts gerückt ist, sich dort blau-orange positioniert hat und das Wort „christlich-sozial“ nicht einmal mehr das Papier wert ist, auf dem es steht. (Beifall bei den Grünen.)

 


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