Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 64

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Zuwanderungspolitik über Asylrecht zu betreiben, das wird nicht möglich sein. Asyl ist ein ganz bestimmt definiertes Recht für Leute, die einer Verfolgung ausgesetzt sind, und nicht für Leute, die versuchen, eine Verfolgung vorzugeben, um Asyl zu erhalten. (Abg. Mag. Brigid Weinzinger: Woher wissen Sie das vorher?) Von diesen Verfahren gibt es, wie man an der Menge der Verfahren sieht, eigentlich nur eine geringe Anzahl.

Aber noch einmal: Der wichtigste Punkt für die rechtliche Situation ist, Folgendes abzu­wägen: Ist die Verletzung eines Menschenrechtes hinzunehmen, oder ist eine Verän­derung des innerstaatlichen Instanzenzuges angebracht, um zu einer Beschleunigung und damit zu Erfüllung der Menschenrechtskonvention zu kommen?

Ich glaube, da muss man sich dafür entscheiden, eine Verkürzung der Verfahren in Kauf zu nehmen. Natürlich gibt es da Ansatzpunkte zur Kritik. Aber wenn ich einerseits höre, dass die Asylwerber von den obersten Gerichten abgeschnitten sind, und wenn ich andererseits die Kritik des Verfassungsgerichtshofpräsidenten höre, der sagt: Ich brauche mehr Leute, weil mehr Leute zum Verfassungsgerichtshof gehen werden!, dann muss ich sagen: Diese Kritik kann in sich nicht stimmen!

An die Adresse der Frau Präsidentin Glawischnig möchte ich sagen: Sie haben hier öffentlich ganz falsch argumentiert, weil Sie gesagt haben, dass das Gesetz nicht verändert wurde.

Richtig ist: Das Gesetz wurde in wesentlichen Belangen hier im Haus verändert. Der Innenminister wurde anders eingebunden, nämlich nicht mehr direkt in das Verfahren, aber auch die einfachgesetzliche Festschreibung der Zulassung zum Verwaltungs­gerichtshof ist herausgefallen. – Das ist falsch gewesen, was Sie da gesagt haben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Öllinger: Eine einzige Tragik!)

11.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Ebenfalls 7 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.20.01

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren Bundesminister! Auch die überzogene Kritik der Opposition kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Beschlussfassung des Fremden­rechtspakets 2005 sowohl als sinnvoll als auch als richtig erwiesen hat, denn schon im ersten Jahr des Vollzugs desselben gab es bei den Asylwerbern einen Rückgang von 40 Prozent. Im heurigen Jahr gab es einen weiteren Rückgang von 10 Prozent. An­hand dieser Entwicklung innerhalb dieser 20 Monate können wir feststellen, dass diese Fremdenrechtsgesetzgebung in die richtige Richtung geht: Wir haben weniger Asylwerber! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist richtig, dass wir einen Rückstau bei den offenen Verfahren haben, aber wir arbeiten vehement daran, dass sich dieser Rückstau vermindert. Zu diesem Zweck wurde bereits im letzten Jahr viel neues Personal aufgenommen: im Bundesasylamt 54 Personen, im UBAS 82 Personen. Und das Ergebnis ist: Wir haben eine Trend­umkehr erreicht. Es gibt um 5 800 offene Verfahren weniger als am Ende des Jahres 2006. Das ist eine positive Entwicklung, die auch mit der Politik von Bundesminister Platter zu tun hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist genau der richtige Weg, meine Damen und Herren. Und heute machen wir den nächsten Schritt, damit wir ab Juli 2008 operativ den Asylgerichtshof zur Verfügung haben, um schnellere Verfahren im Bereich des Asyls umzusetzen. Dazu ist es notwendig – und das muss man immer wieder sagen –, die ständige Vermischung von


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