Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 79

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wird, ganz einfach um die Entscheidungsträger zu entlasten, damit diese sich verstärkt um die Einzelschicksale kümmern können und darüber hinaus auch die Entschei­dungen und Rechtsfragen, die hier von besonderer Bedeutung sind, entsprechend konzentriert bearbeiten können.

Meine Damen und Herren! Grundsatzentscheidungen – das sind in der Regel sensible Rechtsfragen – werden von einem Fünfersenat getroffen und müssen dem Ver­waltungs­gerichtshof vorgelegt werden. Das letzte Wort bei diesen Grundsatzent­scheidungen hat also der Verwaltungsgerichtshof, und der kann diesen Entscheid in jede Richtung abändern.

Ich möchte Frau Kollegin Weinzinger schon sagen, dass – das ist ein Faktum! – der Verwaltungsgerichtshof in Wirklichkeit knapp über 2 Prozent der Entscheidungen des UBAS generell behoben hat, und nicht 22 Prozent. Und, meine Damen und Herren, Faktum ist auch, wie das der Herr Bundeskanzler schon gesagt hat, dass in den Jahren von 2005 bis einschließlich 2007 lediglich 41 Fälle positiv erledigt werden konnten. Daher meine ich, dass der UBAS auch jetzt schon mit durchaus hoher Qualität gearbeitet hat, und es ist den Damen und Herren des UBAS und auch dem Asylamt herzlich für ihre Tätigkeit zu danken. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf einen zweiten Punkt eingehen. Es ist bereits gesagt worden, dass mit dieser Novelle die Sozialpartner in den Verfas­sungs­rang gehoben werden beziehungsweise Berücksichtigung finden. Hier möchte ich Kollegem Scheibner, der jetzt nicht anwesend ist ... (Abg. Scheibner – in den Reihen der ÖVP sitzend –: Oja!) – Entschuldigung! Ich konnte ja nicht wissen, dass sich hier eine neue Koalition bildet (Abg. Scheibner: Das ist die alte!), oder die alte, ja. (Abg. Ing. Westenthaler: Seid ihr nervös?!)

Kollege Scheibner, genau diese alte Koalition hat es nämlich, weil wir von „Mehrheit ist Mehrheit“ reden, ... (Abg. Scheibner: Nein, mit mir nicht!) – Moment! Darf ich es erklären? Diese alte Koalition hat es so weit gebracht, dass sie mit der Mehrheit, die sie gehabt hat, zumindest 66 Sozialbestimmungen für die Menschen in diesem Land massiv verschlechtert hat. Das müssen Sie schon zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Aber der Verfassungsgerichtshof konnte kontrollieren!)

Meine Damen und Herren, ich halte es für richtig, dass die Realverfassung und damit die Mitwirkung der Sozialpartner in diesem Land hier ganz einfach nachvollzogen wird. Allein heuer sind sieben Sozialpartnerabkommen beschlossen worden, die eine sehr gute zukunftsorientierte Basis für die Politik in diesem Land darstellen.

Ich möchte für die Arbeiterkammer Folgendes festhalten: 92 Prozent ihrer Einnahmen aus der Umlage werden für Leistungen für die Mitglieder zur Verfügung gestellt, 50 Pro­zent der Beiträge allein für den Rechtsschutz – Kollege Rossmann von den Grünen kann das ganz bestimmt bestätigen.

Ich kenne niemanden, meine Damen und Herren, der abstreiten könnte, dass Sozial­partner einen wesentlichen Beitrag zur positiven Entwicklung dieser Republik geleistet haben, wir werden daher der Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.04


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.04.19

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verankerung der Sozialpartner erwarte ich, geschätzter Herr Bundeskanzler Gusenbauer, von Ihnen eine Entschuldigung für die Aussage von


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