Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 80

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Parteisekretär Kalina, der die Bauern als „Vertreter des Ständestaates“ bezeichnet hat. – Das ist ein Skandal! Damit hat Kalina viele Persönlichkeiten, die aus dem Bau­ern­stand kommen und Österreich mit aufgebaut haben, tief verletzt! (Abg. Grillitsch: Herr Bundeskanzler, eine Entschuldigung ...!)

Mir ist zu Beginn meiner Ausführungen ganz wichtig, zwischen Asyl und Zuwan­derung zu unterscheiden. Viele haben in den letzten Jahren unter dem Deckmantel Asyl illegal zuzuwandern versucht. Das müssen wir unterbinden. Das ist uns in der Vergangenheit schon ganz gut gelungen, aber hier müssen wir in Zukunft noch zusetzen.

Hier unterscheiden die Grünen nämlich nicht: Sie unterscheiden nicht zwischen Asyl und Zuwanderung! – Österreich war bei der Gewährung von Asyl immer vorbildlich. Ungarn, Slowaken, Tschechen, Polen, Bosniern, Kroaten und Kosovo-Albanern wurde Asyl gewährt. Viele sind wieder zurück in ihre Heimat ab- oder in Drittländer zuge­wandert.

Wir wollen eine Beschleunigung der Asylverfahren und eine Verkürzung der Gesamt­verfahrensdauer, daher wird der Personalstand des Bundesasylamtes um weitere 50 Personen aufgestockt – dieser wurde bereits im Jahr 2005 um 50 Personen erhöht –, und auch der unabhängige Asylgerichtshof, den es ab 1. Juli 2008 geben soll, wird mit 54 Personen bedacht. Dann haben wir 75 Juristen, die in richterähnlicher Funktion in der Sache selbst unabhängig und weisungsfrei sind, nur in verwaltungs­organisatorischen Abläufen sind sie gebunden.

Ziel ist es auch, dass die Asylwerber schneller Gewissheit über den Verfahrens­ausgang haben, darauf haben sie ein Recht! Und durch den unabhängigen Asyl­gerichtshof erfolgt auch eine Verbesserung des Rechtsschutzes in der zweiten Instanz, in Zukunft werden nämlich als letzte Instanz zwei Juristen über Beschwerden des Bun­desasylamtes entscheiden. Die Entscheidung der zwei Juristen muss im Einver­nehmen erfolgen – das ist auch ein Qualitätssprung –; gibt es kein Einvernehmen, so wird ein fünfköpfiges verstärktes Richtergremium damit beauftragt. Bisher gab es in der Regel jeweils nur eine Einzelentscheidung im Rahmen des Bundesasylsenats oder eine Dreiersenatentscheidung in Abweichung von der geltenden Rechtssprechung. – Es ist zweifellos ein Qualitätssprung, wenn in Zukunft bei Vorliegen von Einvernehmen von zwei Juristen in letzter Instanz entschieden wird.

Ziel ist es auch, den Verwaltungsgerichtshof zu entlasten: Im Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2006 führt dieser selbst an, dass das Berichtsjahr durch eine beträchtliche Zunahme der Belastung vor allem durch Beschwerden in Angelegen­heiten des Asylrechts gekennzeichnet ist. – Allein im September 2007 wurden 57 Proz­ent der Entscheidungen des Bundesasylsenats beim VwGH angefochten!

Der Verwaltungsgerichtshof, der in Zukunft generell im Einzelfall nicht mehr angerufen werden kann, hat auch bisher keine materiellen Entscheidungen getroffen, sondern hat lediglich kassatorisch entschieden, wobei Formalfehler und Verfahrensmängel Haupt­grund für die Aufhebung von Urteilen durch den Verwaltungsgerichtshof waren.

Das vorgesehene Vier-Augen-Prinzip und die Möglichkeit, den Sachverhalt in einer Verhandlung zu erörtern, sind für mich zweifellos Verbesserungen gegenüber dem bisherigen System. (Beifall bei der ÖVP.)

In grundsätzlichen Rechtsfragen oder bei Rechtsfragen, die für viele Verfahren relevant sind, fällt in Zukunft ein Fünfersenat des Asylgerichtshofes eine sogenannte Grund­satzentscheidung, die verpflichtend dem Verwaltungsgerichtshof vorzulegen ist, der dann seinerseits innerhalb von sechs Monaten darüber zu befinden hat. Entscheidet dieser nicht innerhalb der Frist, gilt die Grundsatzentscheidung als bestätigt. Der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite