Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 81

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Verwaltungsgerichtshof bekommt dadurch eine inhaltliche materielle Entscheidungs­kompetenz, die er eigentlich bis jetzt nicht gehabt hat.

Die Möglichkeit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes wegen Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes bleibt bestehen.

Ein weiteres Ziel ist der Abbau des Verfahrensrückstaus bis Ende 2010. Seit 2004 wird der Rückstau bei Asylverfahren abgebaut: 2005 hatten wir zum Beispiel noch 42 000 offene Verfahren, jetzt sind es mittlerweile 33 000 Verfahren. Durch all diese Maß­nahmen werden auch die Verfahrenskosten und die Kosten für die Grundversorgung reduziert.

Es ist richtig: Es ist schwieriger geworden, dass sich Wirtschaftsmigranten über Asyl­verfahren einen Aufenthalt sichern, der ihnen gesetzlich nicht zusteht. Asylanten werden auch in Zukunft, so wie in der Vergangenheit, immer Platz in Österreich haben.

Herr Bundesminister Platter! Gehen Sie diesen Weg geradlinig und konsequent weiter! – Das erwartet die Bevölkerung von Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


12.09.33

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Was heute im Parlament passiert, ist einzigartig – und zwar einzigartig im negativen Sinn: Asylwerbern soll einfach die Möglichkeit genommen werden, Rechtsschutz beim Verwaltungsgerichtshof zu suchen.

Wer ist der Nächste, dem der Rechtschutz genommen wird? – Das ist meine Frage. (Ruf bei der ÖVP: Wer ist die Nächste?) Herr Dr. Schüssel, Frau Staatssekretärin, wir stehen am Beginn der Verwaltungsreform: Wem noch wollen Sie noch den Zugang zum Verwaltungsgerichtshof nehmen? Sagen Sie das hier? Ist dies das Versuchslabor der Verwaltungsreform, oder was ist das? – Wenn Sie „niemand“ sagen, und wenn Sie sagen, das ist eine Ausnahme, dann sage ich Ihnen: Das ist perfide! (Beifall bei den Grünen.)

Jedem soll also in Zukunft das Recht zustehen, Bescheide am Verwaltungsgerichtshof zu bekämpfen, nur nicht Asylwerbern, die sich in einer Ausnahmesituation befinden – das ist ein Skandal! Das ist eine diskriminierende verwaltungsrechtliche Sonder­gesetzgebung. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)

Was sind von Rot-Schwarz die Argumente dafür? Schauen wir uns das einmal genauer an! Die Asylverfahren dauern zu lange. – Ja, das ist richtig, Asylverfahren dauern zu lange. Aber wenn Sie das sagen, dann ist das zynisch, weil man mit Ihrer Argumen­tation den Rechtsstaat gleich abschaffen kann: Die schnellste Entscheidung ist diejenige, die nur eine Instanz trifft, wenn der Rechtsschutz gleich gekappt wird. Das ist offensichtlich Ihre Ideologie und Ihre Mentalität. (Abg. Kainz: Ist das Ihr Zugang?)

Es ist aber auch so, dass Sie verschweigen, warum die Verfahrensdauer so lang ist. Die Verfahrensdauer ist deswegen so lang, weil es eine chronische personelle Unter­besetzung der ersten und zweiten Instanz gibt. Zuerst gab es das Problem beim Bundesasylamt, dann beim Bundesasylsenat. Sie haben diese Instanzen jahrelang, chronisch personell unterbesetzt.

Das Zweite, was Sie verschweigen, ist: 40 Prozent der Bescheide der ersten Instanz werden durch die zweite Instanz aufgehoben, weil die Qualität nicht passt. – Ja, das kostet Zeit, wenn nicht ordentlich gearbeitet wird! (Beifall bei den Grünen.)

 


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