Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 82

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Das Dritte, was Sie verschweigen, ist: 25 Prozent der Beschwerden beim Verwal­tungsgerichtshof sind Amtsbeschwerden des Innenministers. (Ruf bei der ÖVP: 20!) – Ja, das kostet Zeit! Wir haben gehört, in einem Fall war er erfolgreich.

Das ist der Grund dafür, warum die Verfahren so lang dauern! Sie tragen mit Ihren Versäumnissen die Verantwortung, und Ihre Lösungen sind halbherzig. Besonders ... (Abg. Parnigoni: Die halbe Regierung!) – Sie mit, weil Sie die falschen Lösungen präsentieren! (Beifall bei den Grünen.)

Besonders zynisch ist es, wenn dann der Vorwurf kommt, die Anwälte würden zu viele Verfahren führen und die Rechtsmittel ausschöpfen. Das zeigt, welches Rechts­staats­verständnis Sie haben. Es ist ja gerade die Aufgabe von Anwälten, alle Rechtsmittel auszuschöpfen!

Wir haben das im Ausschuss lange diskutiert. Doch offensichtlich gilt bei Ihnen: Jeder Häuselbauer darf bis zum Exzess streiten, aber der Asylwerber, für den es nach­weislich um alles oder nichts geht, soll aufhören, er hat keinen Instanzenzug, und die Anwälte dürfen sich nicht für ihn einsetzen. (Beifall bei den Grünen.)

Ihre Argumentation ist aber auch falsch, und das muss hier deutlich gesagt werden. Verwaltungsgerichtshofspräsident Jabloner war beim Hearing im Ausschuss, und er hat klargelegt, dass der überwiegende Teil der Verfahren beim Verwaltungsgerichtshof innerhalb eines halben Jahres erledigt wird, der allergrößte Teil innerhalb eines Jahres. Es stimmt also nicht, dass das zeitliche Problem beim Verwaltungsgerichtshof liegt, und daher ist Ihre Maßnahme schlichtweg falsch. Hätten Sie dem Rechtsstaat etwas Gutes tun wollen, dann hätten Sie auf allen drei Ebenen das Personal aufgestockt.

Aber was heißt das jetzt? – Es wird immer so getan, als hätte das keine Auswirkungen; es wird so getan, als beträfe es nur einige wenige Fälle. Es geistern viele Zahlen herum. Eine Zahl wurde von allen drei Experten im Hearing bestätigt, nämlich die Zahl, dass zwischen 14 und 22 Prozent der Bescheide im Asylverfahren beim Verwaltungs­gerichtshof aufgehoben wurden.

Jetzt werden Sie sagen: Na ja, die wenigsten haben sozusagen irgendwelche inhalt­lichen Entscheidungen betroffen. – Auch das lässt wieder tief blicken. Das Wesen eines Rechtsstaates ist ja geradezu Rechtsschutz und das Recht auf eines faires Ver­fahren!

Sie haben den Rechtsstaat nicht verstanden, das kann man so sagen. Nach Ihrer Mentalität bräuchten wir uns hier auch nicht an die Geschäftsordnung zu halten, weil ohnehin nichts anderes herauskommt, wenn wir uns an die Geschäftsordnung halten.

Ein Wort noch zum Chaos in der Regierung: Bundesministerin Berger hat gesagt, sie habe keine Zeit gehabt, das zu lesen, weil es eine Tischvorlage war. Das lässt tief blicken – aber nicht nur bei Bundesministerin Berger! Es ist, wenn es eine Tischvorlage war, davon auszugehen, dass sie niemand gelesen hat, außer vielleicht die zustän­digen Bundesminister. Ich gehe davon aus, dass die gesamte Bundesregierung (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen) bei ihrem Ministerrat nicht gewusst hat, was sie abstimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 5 Minuten Redezeit auch für Sie. – Bitte.

 


12.14.52

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Hier im Hohen Haus soll heute das Bundesverfas-


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