Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 83

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sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bun­desverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, beschlossen werden.

Unter Verfassungsrechtsbereinigung versteht der Jurist, dass die Verfassung von unnötigen, überholten Bestimmungen entrümpelt wird. Was macht die Regierung? Entrümpelt die Regierung wirklich? – Ja, in Teilbereichen muss man der Regierung recht geben, das stimmt sicherlich.

Aber was sehen wir dann? Die Verankerung der Sozialpartner in der Verfassung? – Das ist das, bitte, was Universitätsprofessoren seit Jahrzehnten schwer kritisieren: die Verankerung einer Schattenregierung in der österreichischen Bundesverfassung, meine sehr verehrten Damen und Herren! Von einem freiheitlichen, demokratischen Standpunkt aus gesehen ist das absolut abzulehnen! So etwas hat in einer demo­kratischen Verfassung überhaupt nichts zu suchen! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition! (Abg. Parnigoni: Die Freiheitlichen ...!) Werden Sie nicht immer so nervös, Herr Parnigoni, ich komme ohnehin noch zu Ihnen! Sie wissen ja nicht einmal, was die Sozialpartner sind! (Abg. Parnigoni: Wir wissen das genau!) Angeblich sind es zwischen vier und fünf; das schreiben Sie nicht einmal fest. Wer ist denn, bitte, Sozialpartner? Ist das der ÖGB? Ist es die Arbeiterkammer? Oder sind es die vier Bünde der ÖVP? Schreiben wir das dann auch einmal in der Verfassung fest, dass man dann auch die Pflichtmitgliedsbeiträge einheben kann? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist schon sehr durchschaubar. Die Hauptsache für Sie ist die Zwangsmitgliedschaft und dass Sie Beiträge einheben können! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Regierung! Das zieht sich bei Ihnen durch wie ein roter Faden: Zwangsbeglückung Pflichtmitgliedschaft. Man kann ja auch bei der EU schon sagen: Das ist eine Pflichtmitgliedschaft. Jetzt werden Sie den soge­nannten EU-Reformvertrag ratifizieren. Da wird man das Volk nicht befragen, man wird es wieder zwangsbeglücken. Das macht man so wie bei den Sozialpartnern: Zwangs­beglückung, und das schreibt man dann irgendwann einmal einfach fest.

Ich frage mich: Wenn die EU-Verfassung angeblich so toll ist, wenn die Europäische Union so toll ist, warum lassen Sie nicht jene, die es betrifft, darüber abstimmen? Warum machen Sie das nicht? Ist das jetzt doch nicht so toll?

Da ist immer die Rede von Grundrechten, das wird immer wieder erwähnt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir in der Zweiten Republik keine Grundrechte gehabt, bis wir der Europäischen Union beigetreten sind? (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kennen Sie nicht das Staatsgrundgesetz von 1867, mit dem zum ersten Mal Grundrechte in einer Verfassung festgeschrieben worden sind? – Das macht mich schon sehr bestürzt!

Nun komme ich zu dem heute doch sehr wichtigen Thema des Asylwesens. Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, es macht einen bestürzt, mit welchem esoterischen Fanatismus Sie sich hier dafür einsetzen! Das ist wirklich nicht mehr verständlich.

Grundrechte zählen für Sie grundsätzlich nur bei Asylwerbern. Sie haben nämlich eine ethnisch sehr selektive Wahrnehmung. Ich darf Sie einmal daran erinnern: Ich habe von Ihnen noch nie ein kritisches Wort zu den AVNOJ-Bestimmungen oder zu den Beneš-Dekreten gehört.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir hatten vor einigen Monaten eine gemeinsame Pressekonferenz der Vertriebenensprecher. Die einzige


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