Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 84

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Fraktion, die nicht anwesend war, war die grüne Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Skandal! Sich hierher ans Rednerpult zu stellen und zu sagen: Da wird der Rechtsstaat ausgehebelt, wir schaffen Instanzenzüge ab, und das ist eine Beschneidung von irgendwelchen Grundrechten!, das ist schon sehr verwegen, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Wenn Sie so tun, als ob man einen Strafzettel bekämpfen könnte, aber ein Asylwerber in diesem Rechtsstaat nicht ordentlich behandelt werden würde, dann kennen Sie das Verwaltungsgerichtshofgesetz nicht. Dann kennen Sie nämlich den § 33a des Verwal­tungsgerichtshofgesetzes nicht, wonach bis dato der Verwaltungsgerichtshof Be­schwer­den ablehnen konnte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was für einen österreichischen Staatsbürger recht und billig ist, dass muss auch für einen Asylwerber genügen. (Beifall bei der FPÖ.) Wir müssen uns auch Gedanken um die österreichische Bevölkerung machen. Wir müssen die österreichische Bevölkerung vor kriminellen Asylwerbern schützen. Was fällt Ihnen dazu ein? – Nichts, kein einziger Satz!

Zum Instanzenzug generell: Wissen Sie denn nicht, dass wir im österreichischen Sys­tem grundsätzlich einen zweigliedrigen Instanzenzug haben? – Wir haben grundsätz­lich im Zivilverfahren einen Zwei-Instanzen-Zug, wir haben ihn im Strafverfahren. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Hier geht es um sehr wichtige Rechte, aber das sehen Sie nicht.

Wir werden uns weiterhin für die österreichische Bevölkerung einsetzen. Dafür stehen wir Freiheitliche – und das weiß die Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

12.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.20.23

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn auf das Thema Asylgerichts­hof eingehen und kann gleich einmal dem Herrn Innenminister zustimmen. Ja, die Einrichtung dieses Asylgerichtshofes ist ein zweiter Schritt, folgend auf die Implemen­tierung des Fremdenrechtsgesetzes 2005, das wirklich gute Arbeit leistet und beste Zahlen nach sich zieht, wenn man weiß, dass im Jahr 2006 die Asylanträge bereits um 40 Prozent zurückgegangen sind. Dennoch gibt es einen Anstau von vielen Anträgen, die abgearbeitet werden müssen, und dieser Asylgerichtshof wird sicherlich dazu beitragen können, hier schneller weiterzuarbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte jedoch auch dem SPÖ-Abgeordneten und Kollegen Dr. Wittmann zu der späten, aber richtigen Erkenntnis gratulieren (Abg. Scheibner: Sehr spät, ja!), dass es, wie er gesagt hat, viele Asylwerber gibt, die Asylmissbrauch im Sinn haben. Ja, das sagen wir schon lange, das sehen wir in Österreich schon lange – interessant, dass jetzt im Zuge der Debatte um den Asylgerichtshof auch die SPÖ draufgekommen ist.

Tatsache ist aber, dass wir schon seit jeher gefordert haben, dass es in diesem Bereich ein schnelles und korrektes Asylverfahren geben muss, und dies nicht nur im Sinne der Asylwerber, sondern vor allem auch im Sinne der Österreicher. Denn wer gewährt dieses Recht auf Zeit? Asyl ist ein Recht auf Zeit; wer gewährt das? – Das gewähren die Österreicher. Und wer finanziert das? – Das finanzieren die Österreicher. Aus diesem Grund muss es ein schnelles und korrektes Asylverfahren geben, und dafür wird der Asylgerichtshof verantwortlich sein. (Beifall beim BZÖ.)

Einen leichten Kritikpunkt müssen wir dennoch bei der Besetzung des Asylgerichts­hofes anbringen. Wir haben heute schon kurz erwähnt – ich möchte das jetzt etwas


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite