Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 85

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detaillierter ausführen –, wie wir uns das Vorschlagsrecht bezüglich der Besetzung des Asylgerichtshofes vorstellen. In der Regierungsvorlage ist geplant, dass die Bundes­regierung einen Vorschlag bezüglich der Besetzung macht und sodann eine Ernen­nung durch den Bundespräsidenten erfolgt.

Wir vom BZÖ meinen: Um auch in den Asylgerichtshof die hohe Qualität des Verwal­tungsgerichtshofes hineinzubringen, muss das Besetzungsverfahren betreffend Asyl­gerichtshof der Besetzung des Verwaltungsgerichtshofes nachvollzogen werden. Aus diesem Grund schlägt das BZÖ vor, nicht die Bundesregierung einen Vorschlag machen zu lassen, sondern es soll der Verwaltungsgerichtshof einen Vorschlag machen, wer in diesem Asylgerichtshof arbeiten wird. (Beifall beim BZÖ.)

Weiters ist das BZÖ der Meinung, dass es ein strengeres Anforderungsprofil für diese Asylrichter geben muss. Es kann nicht so sein wie von der Regierung vorgeschlagen, dass es – unter Anführungsstrichen – „nur“ Juristen mit fünf Jahren an Berufserfahrung sein werden. Wir meinen, dass es dafür zumindest eine zehnjährige juristische Berufs­erfahrung in Kombination mit einem juristischen Studium geben muss.

Außerdem – und das ist aus dieser Regierungsvorlage auch nicht herauszulesen – muss wenigstens ein Drittel, also der dritte Teil der Mitglieder des gesamten Asyl­gerichtshofes, die Befähigung zum Richteramt haben. Es kann ja nicht sein, dass dort – das ist bei Gott kein Vorwurf an irgendeinen Beamten – „nur“ Beamte drinsitzen werden, die keine richterliche Befähigung haben, keine richterliche Ausbildung haben und dann im Asylgerichtshof als „Richter“ eingesetzt werden. Das heißt, es muss eine Befähigung zum Richteramt bei zumindest einem Drittel der Mitglieder vorhanden sein.

Weiters ist uns aber auch wichtig, dass der vierte Teil aus den Berufsstellungen der Länder kommt, womöglich aus dem Verwaltungsdienst der Länder oder – und das wird vielleicht sogar den Grünen gefallen – aus dem Bereich des Asyl-, Fremden- und Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Das heißt, es sollen wirklich Juristen sein, die mit diesen Gebieten zu tun haben. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Vorschlag ist, der auch von Ihnen mitgetragen werden kann.

Nun zum Thema Artikel 50 B-VG, Abschaffung des zweistufigen Verfahrens bei der Ratifizierung von Staatsverträgen: Wir sehen hierin wirklich eine Niederschrift der Vorgangsweise, wie wir sie auch schon in Bezug auf den EU-Reformvertrag von dieser Bundesregierung gesehen haben. Das Volk hat bei dieser Bundesregierung einfach nicht mehr mitzubestimmen! Beim EU-Reformvertrag – auch wenn es noch so wichtige Bereiche sind, wo das Vetorecht gestrichen wird – soll es einfach nicht mitentscheiden, weder durch Volksabstimmung noch durch Volksbefragung. Das Volk in Österreich hat anscheinend keine Meinung.

Wir sind anderer Meinung. In Kärnten werden wir daher alles daransetzen, die Mei­nung der österreichischen beziehungsweise der Kärntner Bevölkerung durch eine Volksbefragung zu eruieren, und dann die Meinung des Landes Kärnten kundtun, die hier nämlich genauso wichtig ist wie die Meinung aller anderen Bundesländer. Die Stellungnahmen aller Bundesländer ... (Zwischenruf des Abg. Reheis.) Kollege, bitte passen Sie auf, denn die Bundesregierung hat das verschlafen – da gehören Sie auch dazu –: Die Stellungnahmen aller Bundesländer sind gefordert bei der Ratifizierung dieses Vertrages. (Beifall beim BZÖ. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glocken­zeichen.)

Ich komme zum Schlusssatz: Aus diesem Grund appelliere ich an alle Kärntnerinnen und Kärntner, diese Volksbefragung zu unterstützen und daran teilzunehmen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.26

 


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