Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 90

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Ich möchte jedoch auf ganz etwas anderes eingehen, wie wahrscheinlich auch zu erwarten war. Minister Platter hat von einer Vervollständigung des Fremden­rechts­paketes gesprochen. Das fällt unter gefährliche Drohung. Wenn man sich anschaut, was das Fremdenpaket angerichtet hat und welche Möglichkeiten zur Renovierung es im Fremdenrechtsbereich gegeben hätte, dann ist das Asylgericht sicherlich nicht die passende Maßnahme.

Wir haben große Probleme bei den Versorgungen von Familien, wir haben große Probleme bei kindgerechter Unterbringung. Die Mindesterfordernisse werden nicht erfüllt, Kinder haben ganz wenig Möglichkeiten, Sprachkurse zu machen, Freizeit zu erleben, konstant eine Schule zu besuchen, weil sie herumgeschickt werden. Es gibt bereits 16-Jährige, die in Schubhaft genommen werden. Es braucht dringend eine einheitliche Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, von denen 2006 immerhin 488 gekommen sind.

Und was machen Sie? Was machen Sie angesichts der Probleme? – Sie führen ein Asylgericht ein, weil Sie meinen, dass das irgendwie hilft. Sie nehmen das Recht auf korrekte Verfahren, und Sie behaupten wieder einmal, die Verfahren zu verkürzen. Das haben wir schon öfters gehört, dass die Verfahren angeblich verkürzt werden.

Schauen wir uns die Fremdenrechtsfälle an, die in den Medien waren. Ich darf Sie zum Beispiel an die Familie Sharifi aus Leoben erinnern, für die sich auch ein Abgeordneter Missethon oder auch ein Abgeordneter Westenthaler eingesetzt hat. Das ist eine Familie, die, wenn es den Instanzenzug nicht gegeben hätte, heute nicht mehr in Österreich wäre. Die haben nämlich einen Instanzenzug gebraucht. Die haben ihn gebraucht, weil die Erstentscheidung einfach nicht richtig war. (Abg. Scheibner: War das der Verwaltungsgerichtshof?)

Was bedeutet das? Hat sich die erste Instanz geirrt, oder haben wir uns das einfach anders überlegt? (Abg. Scheibner: War das der Verwaltungsgerichtshof?) Waren die vorangegangenen Entscheidungen falsch, oder gibt es vielleicht doch auch eine Berechtigung in einem Rechtsstaat, Entscheidungen auch zu prüfen?

Der Verwaltungsgerichtshof ist zuständig für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Men­schen in Österreich. Der Verwaltungsgerichtshof kann wegen Kleinstdelikten ange­rufen werden, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Und gerade im Men­schenrechtsbereich soll das nicht gelten? Gerade in einem so wichtigen Bereich, wo es um Existenzen geht?

Wenn es so unwichtig wäre, diese dritte Instanz, wie kann es denn dann sein, dass im Hearing die Fachleute davon reden, dass über 20 Prozent der Verfahren nicht ordnungs­gemäß waren? (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Das ist auch falsch!) Dass diese 20 Prozent unnotwendig sind, das können Sie doch nicht ernsthaft glauben!

Es geht Ihnen um Einsparungen, es geht Ihnen darum, Geld zu sparen. (Abg. Dr. Haim­buchner: Die österreichische Bevölkerung zu schützen!) Das machen Sie auf Menschenrechtskosten. Das hat in der Zwischenzeit in Österreich schon eine gewisse Kultur. Wie könnten Sie sonst noch einsparen? Sie könnten auch einsparen, indem wir einfach eine bessere Ausstattung hätten, indem wir eine bessere Ausbildung hätten, mehr Ressourcen.

Weil Ihre Novelle so „hervorragend“ ist und weil Sie so überzeugt davon sind, dass das so etwas Tolles ist, deswegen machen Sie dann im Parlament nur ein verkürztes Verfahren, deswegen gibt es keine Begutachtung, deswegen gibt es die Vorlagen schnell, deswegen gibt es im Ausschuss weitreichende Abänderungsanträge, weil Sie


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