Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 101

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verfassungsmäßige Rechtslage herzustellen,soll diesen Bestimmungen durch § 2 Abs. 4 Z 10 1. BVRBG endgültig derogiert werden; die Erwähnung des § 22 Abs. 3 in § 5 Abs. 1 Z 20 1. BVRBG wiederum hätte zu entfallen.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.13.07

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staats­sekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ein bisschen verwundert bin ich seit Tagen, um nicht zu sagen, seit Wochen, weil nach 19 Monaten Diskussion im Konvent, nach monatelangen Diskussionen über die eine oder andere Materie in den unterschiedlichsten Bereichen das von einigen Rednerinnen und Rednern hier so dargestellt wird, als handle es sich um eine Nacht- und Nebelaktion.

Im Juli 2005: Fünf-Parteien-Entschließungsantrag Asylgerichtshof; ich erinnere nur daran. Wir alle haben geglaubt, dass wir ihn gleich Anfang 2006 haben – einstimmige Meinung.

Aber bevor ich zwei, drei Bemerkungen zum Asylgerichtshof mache, möchte ich noch auf die Sozialpartner, die heute so oft angesprochen wurden, zu sprechen kommen.

Meine geschätzten Damen und Herren! Zur Erfolgsstory Zweite Republik Österreich gehören die Sozialpartner dazu! (Abg. Grillitsch: Gehören wir auch dazu!) Wir sind ihnen dankbar dafür, dass sie gemeinsam mit unseren Vorfahren dieses wunderbare Land so gestaltet haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Also tun wir nicht so, als gäbe es die Sozialpartner nicht, als gäbe es das realverfassungsmäßig nicht. (Abg. Grillitsch: Sagen Sie das dem Cap!)

Ich möchte mich heute hier bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UBAS sehr herzlich bedanken. Wir haben in langen Diskussionen – gerade ich habe das immer wieder angeschnitten – hier zum Ausdruck gebracht, dass wir zwar eine gesetzliche Änderung brauchen, dass das aber ohne Ressourcen, ohne Personal und ohne Geld nicht gehen wird. Ich meine, dass die Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich Hervorragendes geleistet haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab Konsens im Konvent über ein zwei­stufiges Verfahren in allen Bereichen. Heute oder die letzten Tage so zu tun, als wäre das etwas ganz Neues, ist nicht richtig. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Der neue Asylgerichtshof stellt doch gegenüber der derzeitigen Regelung eine wesentliche rechtliche Verbesserung dar. Das wird nicht besser? – Da könnt ihr noch so viel zwischenrufen, wir haben das auch schon im Verfassungsausschuss diskutiert. (Abg. Dr. Haimbuchner: Übelster Proporz!)

Hier ist hohe Qualität gegeben, nach unserem Dafürhalten ein höherer Rechtsschutz als in der Vergangenheit. Ich habe immer geglaubt, meine geschätzten Damen und Herren, dass wir alle uns darin einig sind: rasche Verfahren im Interesse der Betroffenen, im Interesse der Menschlichkeit, aber auch im Interesse – das sage ich ganz offen – unseres geliebten Österreich. Auf einmal aber habe ich den Eindruck, dass manche wirklich Interesse daran haben, dass die Verfahren lange dauern. Ich kann dem nicht nähertreten und meine, dass wir mit den heutigen Beschlüssen eine gute Lösung für die Zukunft haben, auch im Namen der Humanität. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Grillitsch. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

13.16

 


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