Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 115

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Fristen zu überprüfen und auf Werktage umzustellen, was die Vorschrift überflüssig macht.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.55.42

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Selbstverständlich ist es wichtig, dass die Verwaltung modernisiert wird, dass sie vereinfacht wird. Inso­fern stimmen wir von der freiheitlichen Fraktion dem E-Government-Gesetz zu.

Die Regierung schlägt dem Nationalrat hier eine Novellierung des E-Government-Gesetzes vor. Ziel ist es, durch praktikablere Bestimmungen den Einsatz der Bürgerkarte bei Behördenwegen zu forcieren und gleichzeitig deren Verwendung im Bereich der Privatwirtschaft zu erleichtern. Das sind grundsätzlich Intentionen, die von der freiheitlichen Fraktion mitgetragen werden können.

Es wird immer sehr viel vom Wirtschaftsstandort Österreich gesprochen. Natürlich ist es wichtig, dass die Verwaltung effizient und effektiv abläuft, wobei es hier durchaus auch sehr viele positive Beispiele gibt. Ich kann aus meiner eigenen beruflichen Praxis sagen, dass ich der Meinung bin, dass sehr viele Verwaltungsbehörden sehr ordentlich arbeiten, sehr rasch arbeiten. Es gibt hier durchaus manchmal auch Lob anzubringen. Man muss ja auch nicht alles schlechtreden. (Ruf bei der ÖVP: Bravo!)

Wir werden auch dem Signaturgesetz zustimmen. Ich möchte aber insbesondere hinsichtlich der Regierungsvorlage betreffend das Zustellgesetz Kritik anbringen. Ers­tens einmal, Herr Kollege Kräuter, verstehe ich nicht, warum man jetzt einen Abän­derungsantrag einbringt und vorher eigentlich eine absolut bürgerfeindliche Regelung getroffen hat. Warum haben Sie es nicht einfach beim alten Zustellgesetz belassen? Auf der einen Seite sagt man, elektronischer Rechtsverkehr, Fax, E-Mails, das ist alles zu befürworten. Natürlich ist es so, dass das richtig anlaufen muss. Das ist ja auch in der Anwaltschaft so: Durch das neue „Archivium“ braucht man gewisse Zeit.

Ich verstehe aber nicht, wenn man eine Verwaltungsvereinfachung machen will, wenn man bürgernäher sein will, dass man dann durch die Verwendung neuer Medien eigentlich eine Bürgerfeindlichkeit wieder einführt, gerade was die Zustellung von Schriftstücken, gerade was die Zustellung von Behördenstücken betrifft – ganz egal, ob das jetzt im Bereich der Verwaltung oder im Bereich der öffentlichen Gerichte ist. Dort ist mit der Zustellung der Fristenlauf verbunden. Da geht es um sehr wichtige Rechte des Einzelnen. Ich verstehe nicht, dass die Faxgeräte abgestellt werden und es dann so ist: Wenn man es einbringt, wird der Fristenlauf gehemmt. Da muss man einmal kontrollieren in der Praxis: War das Faxgerät eingestellt? War es nicht eingestellt? Habe ich eine Bestätigung vorzuweisen? Bekomme ich dann irgendeine Rückmeldung, dass das Fax nicht gesandt werden konnte? Dann muss ich es halt noch einmal senden. Das ist meines Erachtens wirklich zu kompliziert, und das geht auch an der Praxis völlig vorbei.

Wieso machen Sie das nicht so, dass man sagt: Wenn ich ein Anbringen habe und das fristgerecht einbringe und eine Bestätigung habe, dann gilt es als eingebracht? Ich glaube, dass man mit der Verkomplizierung des Zustellgesetzes auch dem Bürger einen wirklichen Bärendienst erweist.

 


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