Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 117

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noch ein weiteres Angebot gibt, über eine besser nutzbare Bürgerkarte im Verwal­tungsbereich Tätigkeiten vorzunehmen beziehungsweise auch die Möglichkeiten dieser Bürgerkarte auszuweiten, so wie es ja ursprünglich auch schon geplant gewesen ist. Man hat gesagt, man will das Schritt für Schritt einführen und sich einmal ansehen, wie das in der Praxis funktioniert.

Bei den anderen Bereichen sind wir skeptischer. Vor allem beim Zustellgesetz sehe ich auch nicht ein, warum man das hier so kompliziert macht. Da sieht man: Da kommen zwei Bereiche zusammen, nämlich ein moderner Geschäftsverkehr, moderne Medien, die sich wenig an Wochentage und Wochenenden halten, und auf der anderen Seite ein noch immer sehr starrer Amtsapparat, wo halt am Freitag Nachmittag die Roll­balken heruntergelassen werden. Da muss noch einiges überprüft und adaptiert werden. Deshalb werden wir in diesem Bereich nicht zustimmen.

Ich hoffe nur, dass dieses Prüfen und Adaptieren relativ rasch gehen. An der Notwen­digkeit der Einführung dieser modernen Möglichkeiten der Kommunikation und auch des Austausches von Informationen gibt es wohl keinen Zweifel.

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste kommt Frau Staatssekre­tärin Silhavy zu Wort. – Bitte.

 


14.04.07

Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vier Vorlagen, die jetzt behandelt werden, sind ein ganz wichtiges Novellenpaket zur Weiterentwicklung der österreichischen E-Government-Strategie. Da geht es ja nicht um eine Strategie, sondern letzten Endes darum, die Verwaltung den Menschen in Österreich näherzubringen, mehr an Service­leistungen für die Menschen erbringen zu können, und natürlich geht es auch um die Frage der Standortqualität, nämlich wie Verwaltung letzten Endes als Standortgarantie und Standortfaktor für die Unternehmen zählt.

Im E-Government-Gesetz – das ist ohnehin schon angesprochen worden – geht es im Wesentlichen darum, die Bürgerkarte und Bürgerkartenfunktion zu vereinfachen und auf der anderen Seite damit zu attraktivieren.

Was gerade die Datensicherheit anlangt, ist es so, dass wir ein Problem sogar dadurch haben, dass die Bürgerkarte viele Funktionen stärker berücksichtigt, als es bisher notwendig war, auch aufgrund des EU-Rechtes, und wir eigentlich größten Wert auf Datensicherheit gelegt haben. Wir werden heute bei einem anderen Tagesordnungs­punkt ja auch über Datensicherheit reden. Da werden Sie sehen, dass wir in Österreich sicher Vorreiter sind, was Datenschutz anbelangt.

Ich möchte noch einmal sagen – ich habe es ja im Ausschuss auch schon gesagt –: Wir haben die Personenkennzeichnung, die verschlüsselt und codiert wird, und daher ist es gewährleistet, dass die einzelnen Daten nicht zusammengefasst werden, son­dern einmal codiert und dann nicht mehr rückcodiert werden. Ich glaube, dass damit das Konzept diesen hohen Ansprüchen, die wir alle miteinander stellen, entsprechend gerecht wird.

Mit der Novelle zum Signaturgesetz verfolgen wir folgende Zielsetzungen: Die elektro­ni­schen Signaturen sollen auf der einen Seite transparent und auf der anderen Seite aber auch so einfach wie möglich gestaltet werden. Zugleich kommt es zu einer Vereinfachung und Reduktion der Dokumentation und der Aufwendungen bei den einfachen Signaturen.

Das bedeutet unter anderem eine Entlastung der Zertifizierungsdienstleistungs­anbieter, die keine qualifizierte Zertifizierungen anbieten, eine Erleichterung des Aus-


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