Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 118

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stel­lungs­prozesses für die Bürgerkarten, die Einführung der qualifizierten elektroni­schen Signatur und der fortgeschrittenen elektronischen Signatur, um auch das Begriffswirrwarr abzuschaffen.

Der Punkt, der mir wesentlich erscheint, ist die Novelle zum Verwaltungs­verfahrens­gesetz. Wir haben gesehen, dass es den einzelnen Behörden nicht möglich war, die Schritte für die Umstellungen, die bis 1. Jänner 2008 hätten erfolgen sollen, zu vollziehen. Wir haben daher eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2010 vorgesehen.

Es gibt einen entsprechenden Ausschussbericht, der eine weitere Diskussion darüber verlangt. Aber gerade angesichts dessen, was vorhin zu elektronischen und zu neuen Zugängen gesagt wurde, sollten wir – so denke ich – schon darauf achten, dass auf allen Verwaltungsebenen, die wir haben, auch die entsprechenden Möglichkeiten und Zugänge gewährleistet sind, wobei auch immer gewährleistet sein muss, dass Menschen, die nicht den Zugang zu diesen neuen Technologien haben, logischer­weise und selbstverständlich alle Verwaltungswege – wie man das so schön im europäischen Kontext sagt –, alle Kanäle offenstehen. Das scheint mir ein wichtiger Punkt zu sein.

Zum Abänderungsantrag, was das Zustellgesetz anbelangt, auf den sich mehrere Ab­geordnete bezogen haben: Faktum ist – und ich habe das im Ausschuss ja gesagt –, dass es uns eigentlich um eine Verkürzung der Verfahren, das heißt, um eine bür­gerinnen- und bürgerfreundliche und eine bürgerinnen- und bürgerorientierte Anwen­dung geht. Faktum ist aber auch – das muss man auch sagen –, dass wir in manchen Gesetzen noch Vorschriften haben, die dem sozusagen entgegenstehen, und dann hätten wir tatsächlich ein Problem. Das ist auch der Grund, warum dieser Abände­rungsantrag eine dreijährige Befristung hat, damit man in anderen Gesetzestexten diese Hindernisse aus dem Weg schaffen kann.

Abschließend lassen Sie mich noch einmal sagen: Zielsetzung der Novellen – und das ist schon ein wesentlicher Punkt – ist die Vereinfachung der Services für die Bür­gerinnen und Bürger, aber auch die Vereinfachung für die Unternehmen, die Schaffung der Voraussetzungen im E-Government, um auch die Dienstleistungsrichtlinie, die wir bis Ende 2009 umzusetzen haben, umsetzen zu können. Ich denke – was hier auch angesprochen worden ist –, wir müssen natürlich weiterarbeiten an Vereinfachungen, das ist gar keine Frage. Wir müssen daran arbeiten, Verwendungen im E-Government-Bereich noch weiter voranzutreiben.

Wesentlich erscheint mir auch Folgendes: Von vielen Damen und Herren wahr­schein­lich auch hier im Hohen Haus werden wahrscheinlich von allen möglichen Geschäften und Anbietern Karten in Anspruch genommen, die bezüglich der Daten­sicherheit, die von Seiten der Verwaltung und der Behörden gewährleistet ist, weit entfernt sind.

Die Bürgerkarte, meine Damen und Herren, ist nicht nur eine Karte, sondern ein Konzept, das dahintersteckt. Und ich denke, mit diesem Konzept haben wir gewähr­leistet, dass wir einerseits die Dienstleistungsrichtlinie in Österreich auf dieser Ebene, nämlich was sozusagen die Personenkennzeichnung anbelangt, hervorragend werden umsetzen können. Auf der anderen Seite geht uns es noch einmal darum, mit E-Government Verwaltung möglichst bürgernahe zu machen, möglichst rasch zu machen und möglichst effizient zu machen.

Ich bedanke mich bei allen Damen und Herren des Hohen Hauses, die diesem Novel­lenpaket ihre Zustimmung geben, denn sie tragen auch dazu bei, dass wir die Möglich­keit haben, mit der Verwaltung näher an die Bürgerinnen und Bürger heranzukommen, und dass das auch für die Unternehmungen als besserer Standortfaktor gilt.

 


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