Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 119

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Abschließend möchte ich aber auch noch Folgendes sagen, weil das auch immer wieder durchklingt: Wir haben in der Verwaltung sehr, sehr viele engagierte Menschen, die nicht sozusagen immer gleich mit Büroschluss die Tür ins Schloss fallen lassen. Es ist für mich wesentlich, auch hier einmal zu betonen, dass die österreichische Ver­waltung nicht nur deshalb so gut ist, weil E-Government gut funktioniert, sondern weil die Menschen in der Verwaltung dahinter stehen und diese Dinge ausführen. Ansons­ten könnten wir die besten Konzepte haben, wenn aber die Menschen – auch die Beamtinnen und Beamten, auch die Vertragsbediensteten in der Verwaltung – nicht mitmachten, dann könnten wir das alles nicht umsetzen.

Daher auch von dieser offiziellen Stelle mein Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.10


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Schelling mit einer Redezeit von 2 Minuten. – Bitte.

 


14.10.37

Abgeordneter Dr. Johann Georg Schelling (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Hohes Haus! Herr Staatssekretär außer Dienst Morak hat schon gesagt, wir nehmen eine führende Rolle beim E-Government ein. Eigentlich müsste E-Government ja richtigerweise „E-Administration“ heißen, denn wir werden ja nicht elektronisch regiert, sondern elektronisch verwaltet. Das E-Government-Projekt ist eine wichtige Voraussetzung, wenn Bürokratieabbau, kürzere Wege für Antragsteller und vor allem kostensparende Verwaltungsvereinfachungen realisiert werden sollen.

Die Ziele dieser nun vorliegenden E-Government-Novelle sind daher einerseits die technische Anpassung an die Erfahrungen seit der Einführung der Bürgerkarte, ande­rer­seits auch praktikablere Bestimmungen über den Einsatz der Bürgerkarte, um die Abwicklung der Behördenwege damit zu forcieren. Richtig ist, dass es beim Einsatz noch Probleme gibt, weil offensichtlich die Nutzung noch zu kompliziert ist. Daher muss es auch die Aufgabe der Verwaltung sein, neben der Bereitstellung von technischen und praktikablen Anwendungen, vor allem Informations- und Aufklärungskampagnen für die Bürgerinnen und Bürger zu fahren, um über die Möglichkeiten und die Nut­zungs­intensität tatsächlich zu informieren.

Auch wenn wir technisch führend sind, wird es – darauf möchte ich hinweisen – den­noch erforderlich sein, das System E-Government durchgängig zu sehen und dafür zu sorgen, dass es auch zu einer Änderung der Unternehmenskultur in der Verwaltung kommt. Ein Beispiel: Der vorliegende Entwurf schreibt leider die Systemkomplexität eigentlich fort. Es gibt eine Aufsplitterung in zirka 40 Verwaltungsbereiche, und das führt dazu, dass der Antragsteller die Unterlagen aus anderen Verwaltungsbereichen immer neu beibringen muss. Daher sollte überlegt werden, sofern Informationen ver­waltungsintern elektronisch verfügbar sind, dass sich mit Zustimmung des Antrag­stellers die bearbeitende Stelle verwaltungsintern um die Beischaffung der nötigen Unterlagen kümmern könnte, sozusagen statt einem One-Stop-Shop ein No-Stop-Shop.

Eine letzte Anregung: Bis 2006 waren die Gebühren bei elektronischen Akten geringer, jetzt sind sie wieder die gleichen Gebühren. Man sollte im Rahmen einer nächsten Novelle darüber nachdenken, ob man nicht diese Verwaltungsvereinfachung auch zu einer Senkung der Gebühren nützt. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und BZÖ.)

14.12

 


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