Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 133

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14.46.43

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Artikel-15a-Vereinbarung, die uns heute zur Genehmigung vorgelegt wird, ist eine notwendige und wichtige Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben, um eben auch weiterhin EU-Struktur­mittel lukrieren zu können. Und das ist in unserem föderativen System einfach erfor­derlich, da EU-Fördermittel von mehreren Stellen kofinanziert und auch ausgeschüttet werden. Dementsprechend kompliziert ist die Förderlandschaft in Österreich. Gegen­über der Europäischen Union aber haftet die Republik für sämtliche Schäden, die aus zweckverfehlten Förderungen entstehen. Deshalb muss hier Vorsorge getroffen werden, damit eine zuverlässige Kontrolle, eine koordinierte Abwicklung der Förderun­gen und klare Zuständigkeiten gewährleistet sind.

Die Verfassung ist, wie wir wissen, in die Jahre gekommen und sieht noch keine Rege­lungen für Regional- und Strukturpolitik vor. Das war schon bei der letzten Programm­periode so und hat natürlich auch diesmal Gültigkeit.

Ich spreche heute aber auch in meiner anderen Funktion, in meiner nebenberuflichen, aber ehrenamtlichen Funktion als Geschäftsführerin einer Frauenorganisation. Wir konnten in der Vergangenheit über Strukturfondsmittel unzähligen Frauen in meiner Region Weststeiermark den Sprung in die Berufstätigkeit ermöglichen. Und ich sage Ihnen, es war in der Vergangenheit wirklich nicht immer leicht, an unbedingt erforder­liche Mittel heranzukommen. Es müssen von engagierten Menschen sehr viele Vorleis­tungen erbracht werden – immer in der Ungewissheit, Projekte doch nicht genehmigt zu bekommen. Eine große Hürde sind dabei sehr oft innerstaatliche Stellen, die versuchen, päpstlicher als der Papst zu sein.

Deshalb mein abschließender Appell: Schießen wir bei den Kontrollvorschriften, Doku­mentationen, Evaluierungen und so weiter nicht über das Ziel hinaus, denn schließlich sollen die Mittel in die Kernleistungen fließen und nicht in den Verwal­tungsapparat! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber mit 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.49.04

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Die Vorrednerin hat ja schon erläutert, worum es geht, eben um ein integriertes Kontrollsystem, das auf Basis der EU-Vorgaben einzurichten ist. Diese 15a-Vereinbarung regelt diese schwierige Frage, auf welchen Ebenen welche Stellen zuständig sind und wer hier konkret involviert ist.

Lassen Sie mich als regionalpolitischen Sprecher der Grünen vielleicht trotzdem auch ein bisschen auf die Grundsätze der europäischen Regionalpolitik eingehen. Es geht ja hier eigentlich um einen wirklich, kann man sagen, bahnbrechenden Ansatz der euro­päischen Struktur- und Regionalpolitik, nämlich die Kohäsion als Ziel der Heranführung aller Regionen auf einen bestimmten Lebensstandard als Leitlinie der europäischen Regionalpolitik vorzugeben.

Das ist eigentlich weltweit ein Modell, das spannend ist, und es wäre interessant, es auch in einem anderen Kontext, zum Beispiel in der Entwicklungspolitik, da und dort zu diskutieren.

 


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