Die Abgeordneten Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 18 eingebracht.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 § 18 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche die Mitglieder des Hohen Hauses bei Zustimmung um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist wiederum die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 373 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 50.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Sicherstellung einer effizienten Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über die Vollstreckung von Verwaltungsstrafen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (74 d.B.): Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die EU-Strukturfonds in der Periode 2007–2013 (374 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Mag. Grossmann das Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
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