Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 159

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16.01.38

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist ernst, zu ernst, um Scheinlösungen anzubieten. Die bloße Erhöhung der Strafrahmen ist so eine Scheinlösung. (Abg. Strache: Haben Sie nicht zugehört?) Das verhindert nämlich keinen einzigen Fall. (Abg. Strache: Dass es auch andere Vor­schläge gegeben hat?)

Wie stellen Sie sich das vor, Herr Strache? (Abg. Strache: Haben Sie nicht zugehört?) Ich habe Ihnen zugehört, Sie sagen auch immer das Gleiche. (Abg. Strache: Sie halten jetzt eine vorbereitete Rede und haben mir nicht einmal zugehört!) Wie stellen Sie sich das vor? – Wir haben eine geltende Gesetzeslage, jemand begeht einen Missbrauch, Sie setzen den Strafrahmen in die Höhe, und plötzlich sagt der Peiniger (Abg. Strache: Es ist ja ein Bündel!): Jetzt, wo der Strafrahmen höher ist (Abg. Strache: Wir haben ein Bündel von Vorschlägen!), weil Herr Strache den justizpoli­tischen Ton angibt, werde ich diese Tat nicht begehen! (Abg. Dr. Graf: Die Wieder­holungsgefahr hintanhalten!)

Das ist doch naiv! (Abg. Strache: Wir haben ein Bündel ...!) Das ist Scharlatanerie (Abg. Strache: So ein Nonsens!), weil Sie nämlich Lösungen anbieten, die keine Lösungen sind (Abg. Strache: Das ist so peinlich!), und weil damit ernste Probleme nicht gelöst werden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Unglaublich! Das ist schädlich und peinlich, was Sie hier von sich geben!)

Ich sage Ihnen noch etwas darüber, wohin Ihre Maßnahmen führen würden. Die hö­heren Strafrahmen haben nämlich ein großes Risiko. (Abg. Strache: Das ist gut, dass die Grünen wieder unter 10 Prozent kommen werden!) Hören Sie mir zu!

Ein großes Risiko haben die höheren Strafrahmen aus folgendem Grund (Abg. Strache: Das ist gut, wenn die Österreicher zuschauen, wie die Grünen wieder unter 10 Prozent fallen!): 80 Prozent der Straftaten werden im Familienkreis begangen. Wir wissen genau, dass die Neigung der Verwandten, Anzeigen zu erstatten, sinkt, wenn der Strafrahmen steigt – was logisch ist, weil der Vater, der Freund, der Großvater, wer auch immer, länger ins Gefängnis geht. Das ist wissenschaftlich erwiesen. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Daher sind diese Maßnahmen möglicherweise gut gemeint, sie spielen aber indirekt den Tätern in die Hände, weil diese durch solche Maßnahmen geschützt werden. (Abg. Mag. Donnerbauer: Wegschauen nützt den Kindern auch nichts!)

Dennoch ist es unbestritten, dass wir das Ausmaß der Strafen evaluieren müssen. Denn eines ist klar: Diese schweren Delikte sind keine Kavaliersdelikte. Das ist unbe­stritten. (Abg. Mag. Darmann: Evaluieren ist zu wenig!) Aber geben wir uns nicht der naiven Illusion hin – so wie Sie –, dass die reine Erhöhung der Strafrahmen irgend­etwas an der Situation ändert. (Abg. Strache: Das ist ein Teil eines Pakets!)

Höhere Strafen können maximal eine einzige Bedeutung haben, nämlich die, eine klare gesellschaftliche Wertung zum Ausdruck zu bringen: dass wir diese Delikte nicht akzeptieren und tolerieren. (Abg. Strache: Was habe ich denn anderes gesagt?) Daher ist es legitim, wenn wir diese Strafrahmen evaluieren. Aber verkaufen Sie uns das nicht als Maßnahme, die eine einzige Tat verhindert! Wenn Sie das tun, ist das Scharlatanerie.

Ich mache daher einen anderen Vorschlag. Diskutieren wir darüber, ob nicht allenfalls die Deliktsbegehung an Kindern als Erschwerungsgrund gewertet wird; natürlich immer unter der Berücksichtigung des Doppelbestrafungsverbots. (Abg. Strache: Also doch höhere Strafen!) Denn das würde dazu führen, dass bei gleichem Strafrahmen höhere


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