Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 174

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16.43.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Unser Antrag zum Schutz der Kinder betrifft vor allem auch die gemeinsame Obsorge beider Elternteile. Geschiedene Väter stehen oft vor dem Problem, dass ihnen die Kinder jahrelang vorenthalten werden, und die Gerichte ar­beiten in diesen Besuchsrechtsangelegenheiten sehr, sehr träge. Nur in den seltensten Fällen kommt es überhaupt zur Anwendung von Zwangsmitteln.

Die gerichtlichen Entscheidungen ziehen sich oft in skandalöser Weise über mehrere Jahre hin. Hier kommt auch ein Punkt zum Tragen, der ganz wesentlich ist, nämlich das Verhalten der Gutachter. Gutachter werden in vielen Fällen nicht ihrer Verant­wortung gerecht. Frau Minister! Es gibt einen Wahrnehmungsbericht der Rechts­anwaltskammer Salzburg, in dem Gutachtern Befangenheit vorgeworfen wird und Gutachter ganz schlecht wegkommen. Die Gutachten seien oft gesteuert, manipuliert und gäben nicht den Inhalt des Gesagten wieder. Das ist ein massiver Vorwurf der Rechtsanwaltskammer.

Gestern wurde mir ein Fall bekannt, in dem eine bekannte Wiener Gutachterin Gesprächsprotokolle gefälscht hat. Diese Gutachterin entscheidet in der Regel in 15 Minuten über das Wohl und die Zukunft der Kinder und oft auch der betroffenen Väter.

Es wird also dem Recht der Kinder auf beide Elternteile nicht entsprochen und offenbar von Seiten der Gutachter vieles falsch gemacht. Ich bitte Sie, diese Probleme aufzu­greifen.

Ein großes Problem der Verschleppung von Obsorgeverfahren ist natürlich die Ent­fremdung von Elternteilen und Kindern. Durch diese Entfremdung und jahrelange Trennung kommt es zu einer Traumatisierung, und oft sind diese Kinder später auch selbst völlig unfähig, Beziehungen aufzubauen. Ich spreche da eindeutig von einer psychischen Misshandlung von Kindern.

Es ist eine große Zahl, die das betrifft: Wir reden von ungefähr 20 000 Ehescheidungen pro Jahr und damit auch von einer Zahl von ungefähr 20 000 Kindern, die das jährlich betrifft. Man kann also davon ausgehen, dass hier wirklich eine Riesenproblematik vorliegt.

Wenn ich aus dem „Deutschen Ärzteblatt“ Jahrgang 2006 zitiere, in dem steht: „Viele psychische Erkrankungen haben ihren Ursprung in der Kindheit und vor allem negative Bindungserfahrungen hinterlassen im adulten Gehirn eine ,Stressnarbe‘“, dann kann man wohl davon sprechen, dass dieser Antrag zur gemeinsamen Obsorge sicherlich sehr berechtigt ist, denn es gibt hier Folgewirkungen, die in sehr früher Kindheit beginnen. Wir sprechen heute also nicht nur von körperlicher Gewalt, wir sprechen natürlich auch von psychischer Gewalt.

Die positiven Auswirkungen des gemeinsamen Obsorgerechtes sind behandelt wor­den, und wir müssen davon ausgehen, dass diese Evaluierung gut war, dass wir diese Schritte weiterführen müssen, um den Kindern auch nach der Scheidung beide Elternteile zugänglich zu machen.

Ein weiterer Punkt, der auch die psychischen Misshandlungen anbelangt, ist die Frage der Kinderkrippen. Landauf, landab wird ja immer ein Loblied auf die Kinderkrippen gesungen, und die Frage ist, ob zu Recht oder nicht zu Recht. Psychiater melden oft Zweifel an dieser Fremdbetreuung und an dieser Krippeneuphorie an, die landauf, landab herrscht. (Abg. Rudas: Welche? Nennen Sie mir einen!) Das Interessante ist, dass das Die-Kinder-ein-paar-Tage-in-der-Woche-Weggeben schon fast der Regelfall ist. Über eine Fragestellung liest man so gut wie nie: Ist es wirklich gut, wenn kleine


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