Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 183

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können sich vorstellen, wie groß der Bereich all jener ist, die nicht zur Sprache kom­men, die nicht aktenkundig werden und wo diese Gewalt in den Familien vorliegt.

Ich möchte ausdrücklich den VorrednerInnen danken, die sich vonseiten der Kinder diesem Thema genähert haben. Ich denke, das ist wichtig, und wichtig ist es, zu schauen, welche Maßnahmen wir setzen müssen, damit es nicht so weit kommt. Vom Strafbereich hat Kollege Steinhauser schon gesprochen. Aber wo muss man vorher ansetzen? Der Bereich der Unterstützung der Eltern ist dabei der zentrale.

Was noch nicht zur Sprache gekommen ist, sind die Rahmenbedingungen, unter denen diese Gewalt in Familien oft stattfindet. Da geistern für mich Begriffe herum wie Arbeitslosigkeit, zu viel Arbeit, fehlende Kinderbetreuung, fehlende Unterstützung, gescheiterte Beziehungen, neue Familienstrukturen, neue Partnerschaften, die völlig überfordert sind, vor allem mit kleinen Kindern, wo wir ansetzen müssen und wo es derzeit vorne und hinten an Beratung fehlt, nämlich an kostenloser Beratung. Es fehlt auch vorne und hinten daran – das haben die Vorrednerinnen Höllerer und Schitten­helm schon gesagt –, im Bereich der Schulen, auch der Jugendwohlfahrt ausreichende Beratung und Betreuung sicherzustellen.

Werte Kolleginnen! Und dafür haben Sie ein Stück weit auch mit Verantwortung. Man kann nicht einsparen, einsparen, einsparen, Kollegin Zwerschitz hat es schon gesagt, und sich dann wundern, wenn die Betroffenen nicht die Zeit für Beratung haben, die diesbezüglich dringend notwendig wäre. (Beifall bei den Grünen.)

Zur gemeinsamen Obsorge. Ich halte eine verpflichtende gemeinsame Obsorge oder eine automatische gemeinsame Obsorge für den falschen Weg. Und ich sage Ihnen auch, warum. Üblicherweise ist es so, wenn sich ein Paar trennt, dann gibt es Streit, Konflikte zwischen Mann und Frau. Das ist normalerweise so. Es gibt Verletzungen bis hin zu ganz bösen Auseinandersetzungen. Und das Kind ist einfach ein Teil dieses Dreiecks Vater–Mutter–Kind. Und wenn es um die gemeinsame Obsorge geht, die wir voll unterstützen und wo auch wir glauben, dass es die einzige wirklich gute Lösung nach einer Trennung ist, dann müssen aber auch beide bewusst ja dazu sagen. Dann muss vieles geregelt werden, was im Rahmen einer gemeinsamen Obsorge abzu­sprechen und sicherzustellen ist.

Ich glaube, dass das ein Grund dafür ist, warum nach den Erfahrungen in Österreich sehr positive Erfahrungen gemacht werden, weil diese Auseinandersetzung vorher stattfindet und weil sich die Paare bewusst dafür entscheiden. Aber auch hier in diesem Bereich wäre es notwendig, dass schon vor der Scheidung die Möglichkeit vermehrter Mediation besteht, damit Vater und Mutter ihre Verantwortung für das gemeinsame Kind, für die gemeinsamen Kinder weiterhin wahrnehmen können, auch wenn sie als Mann und Frau im Streit auseinandergegangen sind oder sich getrennt haben.

Also hier haben wir auch noch einen ganz großen Handlungsbedarf. Es würde mich freuen, wenn auch dieser so wie andere Gesetzentwürfe, die Frau Ministerin Berger vorhat, zum Tragen käme. Das kann man nicht verordnen, das kann man nur erar­beiten und schauen, dass es so weit kommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Mandak, für den von Ihnen verwendeten Ausdruck „Blödsinn“ bei der Qualifizierung der Aussagen eines anderen Abgeordneten erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 5 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


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