werden und über die Regierungsvorlage (285 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (Strafrechtsänderungsgesetz 2008) idF. des Ausschussberichts 331 d.B.
Begründung
Die Erbringung gemeinnütziger Leistung darf nicht zu einer "Bestrafung" der Betroffenen durch verschärfte soziale und existenzielle Ausgrenzung führen. Es darf nicht so sein, dass die Erbringung gemeinnütziger Leistungen den Verlust der Existenzgrundlage nach sich zieht, da dies der Intention des Gesetzes zuwiderlaufen würde.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesminister für Justiz bzw. Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, bei der Umsetzung des vorliegenden Gesetzes in Zusammenhang mit der ,Erbringung gemeinnütziger Leistungen‘ dafür Sorge zu tragen, dass diese Erbringung gemeinnütziger Leistungen durch LeistungsbezieherInnen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt gemäß § 7 Abs.1 Z.1 AlVG gewertet wird.“
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.17
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Es geht um eine Materie, die wir im Ausschuss ja länger diskutiert haben und die sich, wie Kollege Zinggl auch schon gesagt hat, nach einer vernünftigen Strafrechtspolitik richtet und wo mit großer Umsicht zu mehr Effizienz im Strafvollzug geführt wird.
Wir wissen, dass wir mit dem österreichischen Strafvollzug im internationalen Kontext teilweise nachhängen. Wir haben die bedingte Entlassung in Österreich in einem wesentlich geringeren Ausmaß als in Deutschland und in der Schweiz derzeit durchgeführt, und es bedarf daher legistischer Überlegungen, legistischer Schritte, um hier eine Verbesserung herbeizuführen. Nicht umsonst wird das Paket auch als Sicherheitspaket bezeichnet (ironische Heiterkeit des Abg. Ing. Westenthaler) und wird in Zukunft zu einer weiteren Verbesserung in Richtung geringere Rückfallsquoten führen.
Ich möchte jetzt nicht noch einmal das Projekt Jugendgerichtshof anführen, wir hatten das in der Vergangenheit ja erlebt. Das war ein Projekt, das in ganz Europa einzigartig geringe Rückfallswerte aufgewiesen hat. Daher wurde es auch entsorgt in der letzten Regierung unter Minister Böhmdorfer. (Abg. Dr. Brinek: Es wurde nicht entsorgt!) Insofern sieht man auch, dass hier sicher nicht die Vernunft im Vordergrund gestanden ist. Kollege Westenthaler hat da, glaube ich, mit wenig Sachkompetenz jedenfalls auch mitgewirkt. Das Ergebnis sehen wir jetzt alle, es gibt hier massive Verschlechterungen. Ich glaube daher, dass es sehr gut ist, sich dieser Überlegungen wieder zu besinnen und diese umfassende Institution wieder aufzunehmen und Verbesserungen herbeizuführen. – Das ist also die eine Thematik zum Strafrecht.
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