Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 210

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dann auch noch großzügig Freigang bekommen! – Und dazu sagt die Ministerin jetzt: Das ist alles kein Problem, in Zukunft bekommt er Fußfesseln!

Glauben Sie, dass sich derjenige, der in die Schule gegangen ist und das Mädchen dort vergewaltigt hat, von Fußfesseln abhalten hätte lassen? Der wäre doch genauso auch mit Fußfesseln dort hingegangen! Eine solche Maßnahme bringt doch überhaupt nichts! In solchen Deliktsbereichen, wenn es um Sexualstraftaten geht und wenn es um die Sicherheit der Kinder geht, dürfen wir nicht die Augen zudrücken und Gefan­gene wieder freilassen! – Das ist das, was wir kritisieren, Frau Ministerin! (Beifall beim BZÖ.)

Und das tun Sie, weil Sie in diesem Gesetz überhaupt keine Differenzierung nach der Deliktsart vornehmen. Es wird überhaupt nicht differenziert! Es wird über den Kamm geschoren, dass bedingte Entlassungen künftig leichter möglich gemacht werden.

Frau Ministerin, diesbezüglich habe ich jetzt noch eine Frage. Sie haben uns ja dankenswerterweise am 17. Oktober in Beantwortung unserer Dringlichen Anfrage diese Zahlen der bedingten Entlassungen und vorzeitigen Entlassungen genannt, aber wir haben damals noch eine Zusatzfrage gestellt, nämlich die Frage, nach welchen Deliktsgruppen sich die schon jetzt Freigelassenen aufteilen. Und darum geht es ja: Es laufen ja schon jetzt nahezu 2 000 vorzeitig Entlassene herum, und uns interessiert, nach welchen Deliktsgruppen sich diese vorzeitig Entlassenen aufteilen.

Sie haben uns damals gesagt – und ich habe das durchaus verstanden –, es war „in der Kürze der Zeit nicht möglich“, diese Daten zu liefern. „Das reichen wir gerne schrift­lich nach.“ – Zitatende.

Das war am 17. Oktober, Frau Ministerin. Ich darf Sie heute, einige Wochen danach, wo Sie genug Zeit gehabt haben, uns die Deliktsgruppen auszusortieren, höflichst ersuchen und bitten, uns diese Deliktsgruppen zu nennen, denn ich habe einen fürchterlichen Verdacht. Und dieser Verdacht lautet – da Sie das auch nicht ausge­schlossen haben –, dass schon unter den jetzt vorzeitig frei herumlaufenden Straf­tätern ein Großteil auch an Sexualstraftätern, möglicherweise auch an Kinderschän­dern ist. Und mich interessiert das wirklich brennend, ob wir derzeit eine Gesellschaft sind, die Sexualstraftäter und Kinderschänder schon vorzeitig freigelassen hat! – Das hat mit dem heutigen Gesetz noch gar nichts zu tun, denn das wird es noch schlimmer machen. Aber nennen Sie uns bitte diese Deliktsgruppen! Sie sind es der Öffentlichkeit schuldig, Sie sind es uns schuldig, Sie sind es dem Hohen Haus schuldig, denn Sie haben es am 17. Oktober versprochen. Ich bin sehr interessiert, zu hören, wie diese Zahlen ausschauen. Nennen Sie uns diese Zahlen, wir wollen sie wissen, Frau Ministerin! Sie sind nämlich wichtig für die Gesamtbeurteilung. (Beifall beim BZÖ.)

Es ist dieses Gesetz insgesamt von uns völlig und gänzlich abzulehnen. Es untergräbt auch den generalpräventiven Gedanken. Es wird keine Abschreckung mehr dagegen geben, nach Österreich zu kommen und hier eine Straftat zu begehen – man muss als Ausländer nur darauf achten, dass sie nicht über drei Jahre Freiheitsstrafe nach sich zieht. Als Inländer hat man sowieso die Möglichkeit, bedingt vorzeitig entlassen zu werden.

Und: Mit diesem Gesetz wird letztlich auch ein Schritt gesetzt, der zwar am Ende für die Opfer immer die volle Härte bedeutet – denn Opfer haben immer die volle Härte –, aber künftig für die Täter nur die halbe Strafe. Und das ist etwas, wo ich auch nicht verstehe, Herr Generalsekretär Missethon, der Sie so oft hier am Rednerpult stehen und für die Sicherheit sprechen, dass Sie und Ihre Partei einem solchen Haftentlas­sungspaket zustimmen, durch das mehr an Gefährdung für die Menschen auf uns zukommt und weniger an Sicherheit (Abg. Strache: Weil die ÖVP keine Sicher­heits-


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