Resozialisierung, die Vorbereitung darauf, wieder ein Leben in Freiheit zu führen, die zweitwichtigste Aufgabenstellung.
Und da, Frau Minister, herzlichen Dank Ihnen und der ganzen Justizbelegschaft, weil ich glaube, dass in diesem Bereich unter den gegebenen Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit geleistet wird. Das muss man hier auch einmal in aller Klarheit zum Ausdruck bringen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich habe es euch vom BZÖ schon ein paar Mal gesagt: Ihr habt eure eigene Ministerin, die vorige Ministerin, im Regen stehen lassen und habt sie abgeschirrt beim Personal und beim Geld. (Abg. Ing. Westenthaler: Wer?) – Die Vorgängerin der jetzigen Frau Justizministerin. (Abg. Ing. Westenthaler: Na, wie hat die geheißen? Wer war das? – Der weiß nicht einmal, wie die heißt!) – Machen wir uns nicht lustig, sondern halten wir ganz einfach fest: Ihr habt sie im Regen stehen lassen!
Frau Bundesministerin! Ich möchte mich nur, weil mir die Anliegen des Strafvollzuges zu wichtig sind, ganz einfach herzlich für das Engagement bedanken, dafür, dass Sie die richtige Richtung einschlagen und die Motivation dafür erkennen. Ich bin froh, dass der Vorsitzende des Justizausschusses das auch zum Ausdruck gebracht hat. Ich glaube, das Paket ist ein richtiges, es geht in die richtige Richtung, indem man auf der einen Seite klar sagt, wer in unseren Anstalten zu verbleiben hat, und auf der anderen Seite, wer für die Zukunft in einem freien Leben vorbereitet wird und wie er vorbereitet wird, denn wir reden ja von Menschen – ich glaube, da sind wir alle einer Meinung. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) Es geht nicht um Polemik, es geht um Menschen.
Ich möchte aber noch einen Punkt hinzufügen: Sicherheit ist ein globaler Begriff. Ich glaube, wir sollten, bevor noch Straftaten gesetzt werden, darauf achten, dass wir ein soziales, gesichertes Umfeld haben, denn dann ersparen wir uns auf der einen Seite, dass es zu unnötigen Straftaten kommt, und wir ersparen uns auf der anderen Seite auch noch die Kosten dafür, die Straftäter in unseren Justizeinrichtungen dann entsprechend zu betreuen.
Meine geschätzten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich würde Sie und alle Kolleginnen und Kollegen im Justizausschuss sehr herzlich einladen: Wir haben einen sehr wichtigen Bereich, nämlich den Bereich des § 21 Abs. 1 und 2. Seit Jahren bemühen wir uns, klarzumachen – und ich werde es immer wieder sagen –: Die Justiz ist keine Krankenanstalt! Wir müssen uns mit diesen heiklen Fragen irgendwann im Justizausschuss auseinandersetzen, denn, was § 21 Abs. 1 betrifft, so ist ein Täter entweder krank, dann hat er im Rahmen der Justiz nicht wirklich etwas verloren, oder man gibt der Justiz die Ressourcen, die sie dafür braucht; oder aber wir haben die Situation, wie es früher war – die Länder wollen nichts davon wissen; wir wissen ja, wie es dazu gekommen ist. Aber eines darf unterm Strich nicht herauskommen: dass alle Justizeinrichtungen Psychiatrien werden! Das darf unterm Strich nicht herauskommen, denn dafür hat die Frau Ministerin beziehungsweise die Justiz nicht die notwendigen Ressourcen.
Ich möchte aber jetzt noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Jarolim, Donnerbauer zu 331 der Beilagen: Strafrechtsänderungsgesetz 2008, 302 und 285 der Beilagen, einbringen und darf diesen im Folgenden kurz begründen.
Es geht darum, die Möglichkeit zu schaffen, die Befragung von Zeugen und Beschuldigten im Vorverfahren im Wege einer Videovernehmung durchzuführen. Diese Möglichkeit hat sich bewährt und trägt zur Vermeidung und Verminderung von Aufenthaltskosten und höheren Zeugengebühren bei, sodass sie auch für das neue Ermitt-
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