Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 217

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Aber eines ist mir noch wichtig, Frau Minister: Die bedingte Entlassung ist ein wichtiger Beitrag, aber das Zentrale wird die Mittelausstattung sein. Der Erfolgsfaktor wird sein, ob die Bewährungshilfe funktioniert oder nicht. Daher werden wir genau hinschauen, ob die Mittel für Neustart und die Bewährungshilfe tatsächlich adäquat aufgestockt werden.

Ebenfalls unterstützen wir die Intention des Haftentlastungspakets, Nicht-EU-Staats­bürger früher aus der Haft zu entlassen, wenn sie rückkehrwillig sind. Auch da ist die Position der FPÖ und des BZÖ wieder äußerst sonderbar. Sie sind offensichtlich für eine Integration im Gefängnis, das ist die etwas andere Integrationspolitik, die uns hier vorgestellt wird. Anscheinend sind Sie für die grenzüberschreitende Vernetzung der Kriminalität in den österreichischen Gefängnissen. (Abg. Dr. Haimbuchner: ... Sie haben nämlich kein Modell!)

Aber, und das ist entscheidend, Frau Minister, auch hier ist wieder eine Verschlech­terung drinnen, die uns nicht gefällt. Und zwar: Nunmehr ist als Voraussetzung für die vorzeitige Entlassung notwendig, dass die Fremdenpolizei rechtzeitig ein vorliegendes Aufenthaltsverbot an den Strafvollzug übermittelt. Und wir wissen, dass das Hauptproblem im Strafvollzug schon jetzt ist, dass ein allfälliges Aufenthaltsverbot viel zu spät übermittelt wird und daher der Strafvollzug schon Probleme bei der Resozialisierung im Gefängnis hat, wie er mit den Personen umgehen soll, weil er gar nicht weiß, ob sie nachher einen Aufenthalt in Österreich haben werden oder nicht.

Bei dieser Konstellation jetzt hat die Fremdenpolizei ein absolutes Veto. Wenn die Fremdenpolizei keine vorzeitige Haftentlassung bei Rückkehrwilligkeit will, dann wird sie einfach mit einem Aufenthaltsverbot zuwarten und so verhindern, dass eine vor­zeitige Haftentlassung erfolgt. Damit, behaupte ich, haben Sie das Instrumentarium im Vollzug aus der Hand gegeben und der Fremdenpolizei überantwortet. Und das halte ich für schlichtweg falsch, weil das die Wirksamkeit deutlich unterminieren wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.54


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben vom Herrn Abgeordneten Stein­hauser eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt. Er wurde auch mit einigen Worten erläutert. Ich gehe daher davon aus, dass er mit in Verhandlung steht, und werde ihn wegen seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG verteilen lassen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde,

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (302 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvoll­zugsgesetz, das Bewährungshilfegesetz und das Jugendgerichtsgesetz 1988 geändert werden und über die Regierungsvorlage (285 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Straf­gesetzbuch geändert wird (StrafrechtsänderungsG 2008) (331 d.B.

Begründung

Das Strafrechtsänderungsgesetz 2008 sollte im Bereich der Antikorruption der Er­füllung internationaler Vorgaben bzw. Verpflichtungen dienen.

 


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