Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 232

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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 4 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.41.44

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Im Ministerialentwurf war ursprünglich eine weisungsfreie Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption vorgesehen. Offensichtlich war man sich im Justizminis­terium im Klaren darüber, dass die Unabhängigkeit sichergestellt werden muss. In der Regierungsvorlage ist dieses Vorhaben leider verschwunden. Wir können wieder nur mutmaßen, warum das so war, aber ich vermute, dass der Koalitionspartner mit dieser Weisungsfreistellung ein Problem hatte. Ich entnehme das ja auch dem medialen Gewitter, das bei Vorstellung dieses Vorhabens erfolgt ist.

Weil die ÖVP immer für Standardpolitik eintritt, muss sie sich schon eine Frage gefallen lassen: Was glauben Sie, was es für einen Eindruck macht, wenn Österreich das UN-Übereinkommen gegen Korruption nicht umsetzt? – Denn das UN-Über­einkommen gegen Korruption sieht klar vor, dass eine unabhängige und dadurch auch effiziente Behörde zur Korruptionsbekämpfung geschaffen wird.

Dieses Übereinkommen wird nicht umgesetzt – und das obwohl es vor gar nicht langer Zeit im Nationalrat von allen Parteien ratifiziert wurde. Jetzt verabschiedet man sich plötzlich. Das wird wieder im internationalen Korruptionsranking seinen Niederschlag finden. Das ist offensichtlich die Standardpolitik der ÖVP.

Konsequent wäre es gewesen, die Staatsanwaltschaft generell weisungsfrei zu stellen und das Weisungsrecht einem Bundesstaatsanwalt zu übertragen, der dem Nationalrat verantwortlich ist. Das ist übrigens eine Forderung, die bis zu den Wahlen auch von der SPÖ geteilt wurde, von der man sich jetzt aber verabschiedet hat.

Ich möchte auch dazu sagen, dass wir diese Weisungsfreistellung nicht deshalb fordern, weil wir der Bundesministerin nicht vertrauen – das ist überhaupt nicht der Fall –, auch nicht, weil wir glauben, dass so viele Weisungen praktisch erfolgen würden. – Nein, wir glauben, dass nur dann, wenn eine Behörde personell und organisatorisch unabhängig ist, wenn die Staatsanwaltschaft personell und organi­satorisch unabhängig ist, auch der Schutz vor informeller Einflussnahme und Loyalitäten besteht. Und in den meisten Ländern Europas ist das auch umgesetzt.

Wenn wir nach Italien schauen, ist es folgendermaßen: Die dortigen Auseinander­setzungen zwischen Staatsanwaltschaft und Berlusconi sind nur deshalb möglich, weil es eine vom Ministerium weisungsfreie Staatsanwaltschaft gibt.

Deswegen werden wir auch gegen dieses Gesetz stimmen, weil wir glauben, dass hier einem wichtigen Erfordernis aus dem UN-Übereinkommen nicht Rechnung getragen wurde. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stadlbauer mit 2 Minuten. – Bitte.

 


19.44.37

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Mit den verschiedenen Gesetzentwürfen, die dem Plenum heute und morgen zur Abstimmung vorliegen, entsteht ein völlig neues Rollenbild der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Das im Jahr 2004 beschlossene Strafprozessreformgesetz, das am 1. Jänner 2008 in Kraft treten wird, ordnet das strafrechtliche Vorverfahren grund­sätzlich neu.

 


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