Ich werde daher über die vom erwähnten Verlangen betroffenen Teile und anschließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.
Wir gelangen zunächst zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 3, 4 und 5 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte wiederum jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 333 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, seinen Bericht 334 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (299 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Mediengesetz, das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, das Militärstrafgesetz, das Pornographiegesetz, das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz, das Bundesgesetz über die Amtshilfe der Sozialversicherungsträger für die Sicherheitsbehörden, das Sozialbetrugsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, die Strafprozessordnung, das OGH-Gesetz, das Rechtspraktikantengesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz, das Arzneimittelgesetz, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz und das Weingesetz geändert werden (Strafprozessreformbegleitgesetz II) (335 d.B.)
17. Punkt
Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Außenhandelsgesetz geändert wird (336 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
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