Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 233

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Zur zentralen Figur im neuen Vorverfahren wird der Staatsanwalt oder die Staats­anwältin. Wichtig ist mir zu erwähnen, dass die Staatsanwaltschaften eine personelle Aufstockung von zirka 50 Prozent erhalten werden. Die zusätzlichen Planstellen werden seit Mitte dieses Jahres laufend ausgeschrieben und besetzt. Der neuen starken Rolle der Staatsanwaltschaften entspricht es, wenn wir heute die Staats­anwältinnen und Staatsanwälte erstmals in der Bundesverfassung festschreiben. Dies stärkt nicht nur die Position der Staatsanwaltschaften, sondern insgesamt das gesamte Justizsystem.

Ergänzt wird diese verfassungsrechtliche Absicherung der Staatsanwaltschaften durch eine Neuausrichtung des Weisungsrechts. Bereits mit Jänner 2008 sollen staats­anwaltschaftliche Entscheidungsprozesse transparent gemacht werden, indem künftig alle Weisungen der Justizministerin und der Oberstaatsanwaltschaften offengelegt werden. In Zukunft soll eine Ausfertigung jeder Weisung zu den Akten der Staats­anwaltschaft beziehungsweise des Gerichts genommen werden. Die Weisungen unterliegen damit auch der Akteneinsicht. Und ist ein Verfahren nicht gerichtsanhängig geworden, so wird die Justizministerin über diese Weisung jährlich dem Nationalrat berichten. Dadurch wird jeder Anschein politischer Einflussnahme auf die Staats­anwaltschaft vermieden.

Ganz besonders wichtig erscheint mir auch die Anpassung der gesetzlichen dienst­rechtlichen Vorschriften für die Staatsanwälte. Diese wird morgen im Plenum behandelt werden.

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen werden damit auch formalgesetzlich in ihrer Bedeutung den Richtern und Richterinnen gleichgestellt.

Insgesamt entsteht per 1. Jänner 2008 ein völlig neuer Typus des Staatsanwalts/der Staatsanwältin. Er oder sie wird in vier Dimensionen neu definiert: verfassungs­rechtlich als ein Organ der Gerichtsbarkeit, verfahrensrechtlich als Nachfolger des Untersuchungsrichters in der Rolle des Leiters in der Ermittlung im Vorverfahren, dienstrechtlich durch die Einbeziehung in das Richterdienstgesetz in einer sehr den Richtern angenäherten Stellung und organisationsrechtlich durch eine Stärkung der Position der Anklagebehörden im Verhältnis zur Justizministerin durch eine starke Einschränkung der Berichtspflichten und durch die Offenlegung von ministeriellen Weisungen.

Alles in allem kann ohne Zweifel von der größten Reform der Institution der Staats­anwaltschaft seit ihrer Schaffung im Jahr 1873 gesprochen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.47


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann mit 4 Minuten. – Bitte.

 


19.47.30

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir können einmal feststellen, dass von unserer Seite die Einrichtung einer zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption im Staats­anwalt­schafts­gesetz, wie sie jetzt vorgesehen ist, nämlich dass sie auch bundesweit für die Leitung eines Ermittlungsverfahrens im speziellen Katalog vorgesehen ist, unterstützt wird. Das heißt, wir werden dieser besonderen Staatsanwaltschaft unsere Unter­stützung geben – vor allem aus dem Grund, weil es eine Annäherung an internationale Vorgaben ist und den Verpflichtungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung mit den Mitteln des Strafrechts nachkommt.

 


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