Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 243

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Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Nota­riatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungs­ge­setz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungs­gesetz 2008 – BRÄG 2008) (338 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 19. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


20.13.58

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Es sei mir verziehen – gleich vorweg –, dass ich mich diesem Tages­ordnungspunkt aufgrund der geringen Restredezeit des BZÖ nur sehr kurz widmen kann. Deswegen möchte ich gleich zwei Punkte direkt angehen, zum einen die Verteidigereigenschaft der Notare. – Für Sie wird es nicht überraschend sein, Sie lächeln schon, Frau Bundesminister.

Für uns ist eines klar: Wir bleiben hier ganz hart drauf, dass wir vom BZÖ es nicht einsehen, dass den Notaren die Verteidigereigenschaft in der Strafverteidigung genom­men werden soll. Ich weiß schon, vom Justizministerium her wurde der Kompromiss gesucht, ihnen die Strafverteidigereigenschaft auf Bezirksgerichtsebene weiterhin zukommen zu lassen.

Wir sagen, diese Strafverteidigereigenschaft müsste in allen Belangen, an allen Gerich­­ten gegeben sein, und bringen diesbezüglich folgenden Antrag ein:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

Artikel II Z 3 lautet:

„3. § 5 Abs. 1 zweiter Satz lautet:

,Der Notar ist berechtigt, Parteien im Strafverfahren vor Verwaltungsbehörden, Finanz­strafbehörden und vor allen Gerichten wegen Straftaten zu verteidigen.‘“

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Zum Zweiten möchte ich auf das Gebührenrecht der Sachverständigen zu sprechen kommen. Hier ist für uns ganz klar, dass, solange es keine kostendeckende Lösung für die Leichenöffnung geben wird, dies zu gewaltigen Problemen im Bereich der Kriminalistik führt. Denn wenn zum Beispiel die Sensengasse geschlossen wird, ist es ganz klar, dass es in Zukunft sehr viele Gewalttaten geben wird, auf die man nicht mehr draufkommen kann.

Aus diesem Grund stellt das BZÖ folgenden Antrag:

 


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