Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 242

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Versteigerungen gibt. Das Justizministerium hat diesen Mangel zu Recht aufgegriffen und einen Entwurf für ein neues Verfahren vorgelegt, der auch in der Begutachtung allgemein sehr positiv beurteilt wurde.

Ich gehe davon aus, dass seitens des Justizministeriums dieser Entwurf zügig zu einer Regierungsvorlage gemacht wird, und werde mich massiv dafür verwenden, dass wir diesen Entwurf im Justizausschuss auch schnell behandeln werden, sodass wir zugunsten des Wirtschaftsstandortes, aber auch der Marktteilnehmer – Käufer und Verkäufer – in der freiwilligen Versteigerung von Liegenschaften sehr rasch über eine zeitgemäße Regelung verfügen werden. Das sind wir dem Wirtschaftsstandort schuldig. (Beifall bei der ÖVP.)

20.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.11.23

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Exekutionsordnungs-Novellen ist für uns immer entscheidend, ob der Gläubiger­schutz ausgebaut wird. Ich glaube, das kann man bei der vorliegenden Novelle sagen. Es gibt einige Verbesserungen für die Gläubiger, beispielsweise jene, dass die Zwangs­verwaltung aufgeschoben wird, wenn zur Einbringung derselben Forderung eine Gehaltsexekution geführt wird und der Erlös ausreicht. Zwecklose Exekutionen, die nur Kosten verursachen, sollen durch eine Sperrfrist verhindert werden.

Dann: Verbesserungen bei der Unterlassungsexekution durch direkte Verständigung des Verpflichteten und auch die Online-Versteigerung teilen wir selbstverständlich. Es ist aber natürlich immer nur ein punktueller Ansatz, die Online-Auktion wird nichts an der Schuldenproblematik insgesamt ändern.

Daher plädieren wir – und das habe ich schon einmal gemacht – für eine umfassende Reform in der Exekutionsordnung und hoffen, dass wir demnächst vom Justiz­minis­terium diesbezüglich hören werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.12


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wir überprüfen noch, ob das Anwesenheitsquorum ausreicht.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 295 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

20.13.3519. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (303 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Be­rufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und


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