Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 251

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Sachverständigen, sondern kann sich in der Folge auch negativ auf die Qualität der Gut­achten auswirken.

Im Hinblick darauf stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Tarife des § 43 GebAG für ärztliche Untersuchungen unter Einbeziehung der Österreichischen Ärztekammer dahingehend zu evaluieren, inwieweit sie sich vom System des § 34 GebAG entfernen, der die Entlohnung für die Mühewaltung der Gerichtssachverständigen an die aufgewendete Zeit und Mühe sowie die außergerichtlichen Einkünfte für vergleichbare Tätigkeiten der Sachverständigen knüpft, und dem Justizausschuss bis zum 30. November 2008 das Ergebnis dieser Evaluierung zu berichten sowie Vorschläge zur Vereinheitlichung der Entlohnung zu erstatten.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Mag. Steinhauser das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minu­ten. – Bitte.

 


20.22.22

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Das Berufsrechts-Änderungsgesetz hat einen sehr breiten Regelungsbereich. Auch uns ist die Sache mit den Obduktionen ein Anliegen, weil gerade in Wien eine spezielle Situation gegeben ist. Wie Sie wissen, hat die Gemeinde Wien die Obduktionen vom Gerichtsmedizinischen Institut in die Spitäler verlagert. Das hat eine Situation ge­schaffen, die nicht nur dem Gerichtsmedizinischen Institut das Rückgrat gebrochen hat, sondern es besteht die akute Gefahr, dass dies die Aufdeckung von Verbrechen behindert.

Umso verwunderlicher ist es daher, dass in diesem Gesetz aus dem Justizministerium die Kosten für die Obduktionen gedeckelt werden, beispielsweise bei den Unter­suchungsräumlichkeiten mit 130 €. Was günstig klingt, wird die Situation weiter ver­schärfen, wenn man weiß, dass die Gemeinde Wien für diese Art von Obduktionen für Untersuchungsräumlichkeiten 350 € verlangt und somit keine Kostendeckung mehr gegeben ist. Das heißt: Wer wird solche Obduktionen noch durchführen? Wie ist die Qualität garantiert?

Der eingebrachte Entschließungsantrag geht in die richtige Richtung. Wir glauben jedenfalls, dass das überdacht werden soll, damit auch in Zukunft gewährleistet ist, dass strafrechtlich relevante Fakten von der Gerichtsmedizin aufgeklärt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.23

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


20.23.53

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Damen und Herren Kollegen! Hohes Haus! Ich beginne gleich mit


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