Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 252

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einem Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Haimbuchner und weiterer Abgeord­neter:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (338 d. B.) angeschlossene Regierungsvorlage (303 d. B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Be­rufsprüfungs-Anrechungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechts­anwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtskom­mis­sionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Nota­riatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden, wird wie folgt geändert:

Zu Artikel X (Änderungen des Notariatsprüfungsgesetzes)

Art. X wird wie folgt geändert:

Die Z 6 entfällt.

Zu Artikel XI (Änderungen des Rechtsanwaltsprüfungsgesetzes)

Art. XI wird wie folgt geändert:

Die Z 6 entfällt.

Zu Artikel XVII (In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen und Vollziehung)

Art. XVII wird wie folgt geändert:

§ 18 lautet:

„§ 18. Art. III Z 7 und 8 (§§ 12 und 13 ABAG), Art. X Z 3 lit. b (§ 12 Abs. 2 NPG), Art. X Z 4 bis 6 (§§ 13 und 20 NPG) sowie Art. XI Z 4 bis 6 (§§ 12 und 20 RAPG) sind anzuwenden, wenn der Antrag auf Zulassung zur Prüfung beziehungsweise zur ersten Teilprüfung nach dem 30. September 2012 bei der Prüfungskommission eingebracht wird. Im Fall der Wiederholung der Prüfung ist insoweit der Zeitpunkt der erstmaligen Antragstellung maßgeblich.“

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Im Wesentlichen ist zur Begründung auszuführen – das darf ich als selbst Betroffener, als Rechtsanwaltsanwärter, kurz berichten, und ich nehme auch Bezug auf die Stellungnahme des Klubs der Konzipienten –, dass immer die Möglichkeit bestanden hat, dass man sich als Rechtsanwaltsanwärter im Zusammenhang mit der Rechts­anwaltsprüfung einen Teil „abschichten“ konnte, und zwar einen Teil der mündlichen Rechtsanwaltsprüfung. Das wird auf die Dauer fallen gelassen.

Ich muss als sehr junger Mensch sagen, dass ich an und für sich nicht einsehe, warum die Anforderungen gerade für junge Menschen immer mehr erhöht werden. Ich ver­misse diesbezüglich auch Wortmeldungen seitens der Jugendsprecher der ÖVP. Frau Kollegin Fuhrmann, ich weiß nicht, Sie haben dazu nichts gesagt; auch nicht Kollege


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