Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (259 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (379 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
20.37
Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Heute steht also die Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz auf der Tagesordnung. Vermutlich wird uns die SPÖ jetzt erklären, dass da der nächste Jahrhundertwurf stattfindet.
Wenn wir ein bisschen auf die letzten Jahre zurückblicken, dann sehen wir, dass es dazu hier im Hohen Haus diverse Debatten, parlamentarische Anfragen und Anträge gegeben hat – viele von uns, noch mehr von der SPÖ. Die Kritik daran war ziemlich einheitlich, nämlich, dass die Verknüpfung der Sozialversicherungsnummer mit Bildungsdaten, die über einen langen Zeitraum gespeichert werden, inakzeptabel ist und dass das verändert werden sollte.
Heute haben wir ein internationales Übereinkommen verabschiedet, wonach Datenschutzbestimmungen besser ausgebaut werden sollen, und da haben einige Redner gesagt, dass in Österreich ja kein Veränderungsbedarf gegeben ist, weil der Datenschutzrat ohnehin schon installiert ist.
Der Datenschutzrat hat allerdings in der Begutachtung des Bildungsdokumentationsgesetzes festgestellt, dass die Verknüpfung der Bildungsdaten mit der Sozialversicherungsnummer inakzeptabel ist. Wir bekommen jedoch jetzt die Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz vorgelegt, in der die Verknüpfung der Sozialversicherungsnummer mit den Bildungsdaten erhalten geblieben ist.
Und nicht nur das: Die SPÖ – Frau Kollegin Wurm, Herr Kollege Maier – hat in der Vergangenheit mehrfach scharf kritisiert, dass auch das Religionsbekenntnis erhoben und abgespeichert wird.
Wir bekommen jetzt die Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz vorgelegt, und das Religionsbekenntnis wird natürlich weiterhin erhoben.
Damit Sie zumindest bei diesem Punkt, der relativ simpel zu ändern wäre, die tatsächliche Möglichkeit zur Änderung haben, bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (259 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (379 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Nach Z. 16 wird folgende Z. 16a eingefügt:
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