„16. § 3 Abs. 2 Z. 1 entfällt. Die folgenden Ziffern 2 bis 7 erhalten die Bezeichnungen 1 bis 6.“
*****
Damit würde das Religionsbekenntnis nicht mehr erhoben werden.
Natürlich gibt es in dem Gesetz gewisse Verbesserungen. Das ist nicht allzu schwer, da das damals ein Gesetz war, das unter massiver Kritik gestanden ist. Unter anderem werden die Zugriffsrechte derer, die grundsätzlich die Möglichkeit gehabt hätten, auf die Daten zuzugreifen, eingeschränkt, also beispielsweise Versicherungen oder mit Pensionsansprüchen oder Familienbeihilfen befasste Stellen. Da war eine Vorkehrung enthalten, die Gott sei Dank nie in Kraft getreten ist, dass da auf Daten zugegriffen werden kann. Das kommt jetzt weg. – Diesem Punkt werden wir auch in der getrennten Abstimmung zustimmen.
Der Kern, die Sozialversicherungsnummer, bleibt jedoch leider bestehen. Das ist insofern unverständlich, als auch jetzt schon ein zweigeteiltes System verwendet wird. Es gibt Kinder, die eine Sozialversicherungsnummer haben, und Kinder, die keine Sozialversicherungsnummer haben. Bei diesen wird auch jetzt schon ein Ersatzkennzeichen vergeben. Momentan sind es etwa 20 000 Ersatzkennzeichen, wenn die Angaben noch aktuell sind.
Offensichtlich funktioniert es bei denen mit einem Ersatzkennzeichen, nicht aber bei allen 1,2 Millionen mit einem anderen Kennzeichen als der Sozialversicherungsnummer. Das heißt, anscheinend sind zwei parallel geführte Systeme effizienter und einfacher zu führen als ein gemeinsames, in dem man mit einem anderen Kennzeichen arbeitet. Diesen Schluss und diese Logik habe ich bis jetzt nicht verstanden.
Offensichtlich drückt Sie ein bisschen das schlechte Gewissen, denn es steht ja auch im Gesetz, dass dem Parlament innerhalb der nächsten zwei Jahre eine andere Regelung – nämlich ohne Sozialversicherungsnummer – vorgelegt werden soll.
Was ich besonders ärgerlich finde – da ich gerade den Kollegen Maier anschaue –: Der heftigste Punkt ist, finde ich, die Ergänzung bezüglich der Frage, was denn passiert, wenn die Sozialversicherungsnummer von den Eltern nicht bekannt gegeben wird. Das ist schon ziemlich heftig.
Bislang hatten wir folgende Vorkehrung: Wird sie nicht bekannt gegeben, gibt es eine Verwaltungsstrafandrohung. Die hätte rigoros verfolgt werden müssen, und nur für die, die keine Sozialversicherungsnummer haben, hätte das Ersatzkennzeichen gegolten.
Nun gab es offensichtlich Tausende Eltern, die gesagt haben – wie Kollege Maier oder Kollegin Wurm in den letzten Perioden –, das sind sensible Daten, wir geben diese Nummer nicht bekannt. Bei denen ist dann offensichtlich meistens ein Auge zugedrückt worden, denn Strafen hat es relativ wenige gegeben.
Und was passiert jetzt in der Novelle? – Jetzt sagt man, bekannt geben müsst ihr die Nummer schon, aber wenn ihr sie nicht bekannt gebt, macht es nichts: Strafen tun wir euch nicht, sondern dann darf die Statistik Austria aus dem Melderegister die Sozialversicherungsnummer herausholen und mit den Daten verknüpfen.
Also nicht, dass man das streicht oder dass man sagt, wir verwenden die Sozialversicherungsnummer nicht mehr: Die Eltern werden im jetzigen System schlicht und einfach umgangen, und die Statistik Austria, die jetzt für die Verschlüsselung zuständig ist, darf sich die Daten aus einem anderen Register holen und damit Bildungsdaten verknüpfen.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite